16 Mietparteien müssen rausLeerkündigung bei städtischer Stiftung – FDP will Antworten vom Zürcher Stadtrat
Eine städtische Stiftung kündigt allen Mietenden, weil sie ihre Liegenschaft im Zürcher Kreis 3 sanieren will – die Mieten sollen um 30 Prozent steigen. Das ruft die FDP auf den Plan.

Die Leerkündigungen in den Sugus-Häusern haben viele Zürcher Mieter beunruhigt. Auch sie befürchten, bei Sanierungen, die oft mit Mieterhöhungen verbunden sind, von gewinnorientierten Vermietern auf die Strasse gesetzt zu werden. Die Solidarität mit den Bewohnern war dementsprechend gross, und sogar Stadtpräsidentin Corine Mauch setzte sich für eine Lösung ein.
Nun könnte man annehmen, dass Mieter von Wohnungen im Besitz der Stadt oder gemeinnütziger Stiftungen besser geschützt sind. Doch auch diese müssen ihre Liegenschaften erneuern, wie das Beispiel der Birmensdorferstrasse 191 im Kreis 3 zeigt: Das 1953 erbaute Gebäude, das seit 2018 der Stiftung Einfach Wohnen gehört, soll umfassend saniert werden, was für die 16 Wohnungen und zwei Praxen die Räumung bis März 2026 bedeutet, wie die NZZ schreibt.
FDP fordert Sanierung in bewohntem Zustand
Für einmal ist es nun die FDP, die sich des populären Themas annimmt. Sie hat wegen der Situation eine Anfrage an den Stadtrat gestellt, um zu erfahren, ob eine Sanierung bei bewohntem Zustand möglich wäre. Die Stiftung Einfach Wohnen plant umfassende Renovierungsarbeiten mit Kosten von 8 Millionen Franken, wobei technische Einrichtungen sowie Küchen und Bäder erneuert werden sollen.
Auch die SP fordert Antworten und denkt über die Einführung von Sozialplänen zur Abfederung der Kündigungsfolgen nach. Solche Massnahmen könnten ähnlich jenen bei Massenentlassungen bei Unternehmen funktionieren. Und sie fragt, wie besonders schutzbedürftige Personen vor solchen Leerkündigungen geschützt werden können.
Stadt Zürich empfiehlt Information zwei Jahre im Voraus
Obwohl die Stiftung Einfach Wohnen Unterstützung für Mieter anbietet, wie den Vorrang bei frei werdenden Wohnungen in ihrem Portfolio, bedeutet dies oft, dass Betroffene aus ihrem Quartier wegziehen müssen. Zudem sollen die Mieten nach der Sanierung um 20 bis 30 Prozent steigen.
Um sozialverträgliche Sanierungen zu fördern, hat die Stadt Zürich einen Leitfaden entwickelt, der empfiehlt, Mieter mindestens zwei Jahre vor der Vertragsauflösung zu informieren. Im aktuellen Fall wurde diese Empfehlung jedoch nicht eingehalten.
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