Lange Haft für Einbrüche in Zürichsee-Villen
Bei Einbrüchen in Rüschlikon und Erlenbach erbeutete ein Bodyguard Schmuck im Wert von fast 1 Mio. Franken. Vor Gericht kehrte der professionelle Einbrecher den Spiess dreist um und bezichtigte die Geschädigten des Versicherungsbetrugs.

Der Beschuldigte zog am Dienstag an der Gerichtsverhandlung alle Register, um eine milde Strafe zu erreichen: Einerseits versuchte der breitschultrige, athletische Mann mit gutem Verhalten Eindruck schinden. Andererseits log er skrupellos. Der 48-Jährige schreckte auch nicht davor zurück, seine drei Kinder zu benützen: Er schwor bei ihrem Leben, nicht für den Diebstahl von Schmuck im Wert von 770 000 Franken verantwortlich zu sein. Die Richter glaubten ihm nicht und verhängten eine unbedingte Freiheitsstrafe von 40 Monaten.
Zu Last gelegt werden dem Beschuldigten, der die letzten zehn Jahre in Australien als Bodyguard gearbeitet hatte, zwei Einbrüche im Herbst 2015. Am 3. Oktober drang er in ein Einfamilienhaus in Rüschlikon ein, indem er die Glasscheiben aus Verbund-Sicherheitsglas einschlug. Er erbeutete Uhren, Schmuck und Kleidung im Wert von 25 000 Franken und hinterliess einen Sachschaden von 16 800 Franken.
Gut betuchte Erlenbacher waren seine nächsten Opfer. Am 17. Oktober, zwei Wochen nach dem Diebstahl in Rüschlikon schlug der Beschuldigte mit einem Stein eine Sitzplatztüre ein und richtete einen Sachschaden von 8500 Franken an. Diese beiden Einbrüche gab der Dieb mit kosovarischen Wurzeln und einem australischen Pass zu. Er habe dies aus Geldnot gemacht, weil er seinem Vater eine Chemotherapie zahlen musste und Gläubiger ihm drohten, sein Haus wegzunehmen, rechtfertigte er sich.
Dass er bei diesem zweiten Diebstahl Schmuck im Wert von 770 000 Franken erbeutete, stritt er aber vehement ab. Eine schwarze und eine orange Tasche, die im Laufe des Prozesses weiss wurde, will er entwendet haben, vier Parfümflaschen, eine Sonnenbrille und einen Koffer. Mehr nicht. Hingegen wirft der Einbrecher der Geschädigten vor, den Schmuck ins Ausland gebracht zu haben. Sein Verteidiger bestätigte, dass die Hausbesitzerin bei der Konfrontation Teile des angeblich gestohlenen Schmucks getragen hatte. Wie das Gericht festhielt, hat die Geschädigte jedoch den Beweis erbracht, dass sie die gestohlenen Schmuckstücke bloss ersetzt hatte.
Ein «ungeschickter» Dieb
Die zweite Strategie des Beschuldigten, sein Strafmass zu mindern, ging ebenfalls nicht auf. Er bestritt wortreich, gewerbsmässig Einbrüche verübt zu haben, indem er vorgab, wie ein Amateur vorgegangen zu sein. Demonstrativ zog er eine Socke aus und streifte sie über die Hand. So habe er Fingerabdrücke vermeiden wollen, zu seinem Pech aber DNA-Spuren hinterlassen. «Ein Profi geht nicht so vor.»
»Ihre Glaubwürdigkeit ist sehr tief», befand der Vorsitzende. Die Aussagen des Beschuldigten seien widersprüchlich und er habe die Taten erst gestanden, als die Beweise erdrückend waren. Seine kriminelle Vergangenheit mit Einbrüchen und anderen Delikten in der Schweiz, in Deutschland, Österreich und Australien erhöhten das Strafmass. Ebenso sei es erwiesen, dass er seinen Lebensunterhalt mit Diebstählen bestritt. «Wir halten sie für einen professionellen Einbrecher – allerdings für einen ungeschickten», sagte der Richter. Der Beschuldigte muss 40 Monate ins Gefängnis, von denen er 13 Monate bereits abgesessen hat. Er wird verurteilt, den Geschädigten ihr Geld zurückzuerstatten, Schadenersatz zu zahlen und die Gerichtskosten zu übernehmen.
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