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Als Grenzgemeinde ist Richterswil teilweise vom neuen Richtplan des Kanton Schwyz betroffen. Es wird befürchtet, dass die geplanten Deponien für unverschmutzten Aushub Mehrverkehr verursachen.
red
Als störend betrachten die Richterswiler die Eintragungen zweier Deponiestandorte in Wollerau, wo künftig unverschmutzter Aushub gesammelt werden soll. (Symbolbild)
Archiv ZRZ
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Da Richterswil als Grenzgemeinde von den Richtplananpassungen des Kantons Schwyz betroffen ist, wurde die Gemeinde vom Amt für Raumentwicklung des Kantons Schwyz eingeladen, zum neuen Richtplan Stellung zu nehmen. Der Gemeinderat schreibt in einer Mitteilung, dass er den Richtplan generell als unproblematisch ansieht.
Als störend betrachten die Richterswiler einzig die Eintragungen der beiden Deponiestandorte Schellhammer und Neumühle, wo künftig unverschmutzter Aushub gesammelt werden soll. Wolleraus Stimmberechtigten lehnten die Errichtung der Deponie Schellhammer bereits 2015 ab. Richterswils Gemeinderat plädiert deshalb dafür, den Standort aus dem Schwyzer Richtplan zu streichen. Unter anderem fürchte die Gemeinde eine massive Zunahme des Verkehrs durch Samstagern. Zudem weise die Erschliessung des Areals erhebliche Mängel auf.
Alternative Erschliessung
Auch was den zweiten Standort in Wollerau, die Deponie Neumühle bei Samstagern, betrifft, befürchtet der Richterswiler Gemeinderat, erheblichen Mehrverkehr auf der Bergstrasse in Samstagern. Da dies nicht im Interesse der Gemeinde Richterswil liegt, beantragt der Rat die Erschliessung der Deponie via dem Autobahnanschluss Wollerau oder Halten. Abgesehen vom Verkehrsaufkommen sieht der Gemeinderat jedoch keine Gründe, welche gegen die Deponie Neumühle sprechen.
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