Rekurs in KilchbergKilchbergerinnen scheitern auch vor Verwaltungsgericht
Nachdem der Bezirksrat ihren Rekurs gegen die Erweiterung des Feuerwehrdepots abgelehnt hatte, zogen drei Kilchbergerinnen vor Verwaltungsgericht. Dieses hat die Beschwerde nun ebenfalls grösstenteils zurückgewiesen.

Es sieht nur auf den ersten Blick nach einem Erfolg aus für die drei Kilchberger Rekurrentinnen, die sich seit über einem Jahr gegen die Erweiterung des Feuerwehrdepots einsetzen. Sie befürchten, dass wegen des vom Stimmvolk bevorzugten Bauvorhabens inventarisierte Bäume im Park Schellergut absterben. «Teilweise Gutheissung» steht im Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts. Es hatte eine Beschwerde der Kilchbergerinnen gegen den Bezirksrat zu beurteilen. Der Bezirksrat wiederum hatte im Januar entschieden, dass der Rekurs der drei Frauen als Stimmrechtsrekurs zu klassifizieren und als solcher zu spät eingereicht worden sei. Auch die Verfahrenskosten von 800 Franken sollten die Rekurrentinnen tragen. Diese zogen deshalb an die nächsthöhere Instanz, eben das Verwaltungsgericht.