Keine Untersuchungshaft für «Abschlepper»
Gemäss Bundesgericht ist der Inhaber eines ominösen Abschleppdienstes aus Opfikon zurecht auf freiem Fuss – die Zürcher Staatsanwaltschaft sieht das anders.

Fahrzeug abschleppen und die Herausgabe an den Halter von der Bezahlung einer hohen Gebühr abhängig machen: Dies ist laut Zürcher Staatsanwaltschaft das Geschäftsmodell des Inhabers eines Abschleppdienstes im Zürcher Unterland. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in 27 ähnlich gelagerten Fällen gegen den Firmeninhaber aus Opfikon, wie aus dem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.
Vorgeworfen werden dem Mann Nötigung beziehungsweise gewerbsmässige Erpressung. Die mutmasslichen Delikte fallen in die Zeit zwischen März 2015 und Dezember 2016. Immer wieder soll der Mann nicht korrekt abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt haben. Erst wenn die Inhaber die überhöhten Abschleppkosten berappt hätten, seien sie wieder in Besitz ihrer Wagen oder Motorräder gekommen. Verlangt wurden jeweils zwischen 700 und rund 1500 Franken.
Anfang November hielt das Obergericht fest, dass der Inhaber des Abschleppdienstes die Herausgabe der Fahrzeuge nicht von einer Barzahlung abhängig machen dürfe. Dies sei möglicherweise eine Nötigungshandlung. Ein Betroffener hatte auf Herausgabe seines Fahrzeugs geklagt.
Keine Wiederholungsgefahr
Am 4. Dezember ging der Mann trotz allem wieder gleich vor. Dieses Mal wurde er auf Anzeige hin verhaftet. Aber am 7. Dezember war er bereits wieder ein freier Mann. Das Zwangsmassnahmengericht des Bezirks Dielsdorf hatte die Anordnung einer Untersuchungshaft abgelehnt.
Bis vor Bundesgericht versuchte die Staatsanwaltschaft wegen Wiederholungsgefahr eine Untersuchungshaft zu erwirken - vergeblich. Die Vermögensdelikte seien zwar «in hohem Mass sozialschädlich», schreibt das Bundesgericht in seinem Entscheid. Aber sie würden nicht unmittelbar die Sicherheit der Geschädigten betreffen.
Dies sei eine der Bedingungen, damit jemand in Haft behalten werden dürfe. Zudem seien weder die einzelnen Deliktsbeträge noch ihre Summe ausserordentlich hoch. Und was die Wiederholungsgefahr betreffe, so sei das einzige Abschleppfahrzeug des Beschuldigten beschlagnahmt worden.
SDA/mst
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