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Keine Lockerung des Badeverbots in der Limmat

Nur zwei Mal im Jahr darf man sich in der Limmat durch die Stadt treiben lassen. GLP-Politiker versuchten das Badeverbot zu lockern – ohne Erfolg.
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Während die GLP und die Linke für das Postulat stimmten, wurde es von allen anderen Parteien abgelehnt. Das Schwimmen im oberen Limmatstück sei ohne eine starke Einschränkung der touristischen Schifffahrt nicht möglich, hiess es. Zudem sei es im engen Betonbett zu gefährlich.

Das Postulat verlangte eine Lockerung des Badeverbots auf der Strecke des jährlichen Limmatschwimmens oder auch nur auf einem Teilstück davon. Der Regierungsrat sollte Möglichkeiten aufzeigen, wie dort das Schwimmen öfter als an einem Tag im Jahr erlaubt werden könnte.

Regierungsrat Mario Fehr (SP) zeigte für das Begehren Sympathie. «Zeigen sie Mut», forderte er augenzwinkernd das Parlament auf. Es ginge darum, etwas «Liberales zuzulassen». Selbstverständlich würde er als Sicherheitsdirektor die Sicherheit bei der Prüfung von Lockerungsmöglichkeiten ausreichend berücksichtigen. Fehr konnte das Parlament damit aber nicht überzeugen.

Auch Stadt Zürich skeptisch

Es ist schon der zweite Rückschlag für das Begehren der GLP innert weniger Tage. Auch bei der Zürcher Stadtregierung hat es einen schweren Stand.

Erst vergangenen Donnerstag schrieb der Stadtrat in der Antwort auf eine gleichlautende GLP-Motion, dass allgemeine Sicherheitsüberlegungen und die notwendigen Einschränkungen der Limmatschifffahrt nicht mit einer Aufhebung des allgemeinen Schwimmverbots vereinbar seien.

Der Stadtrat lehnt daher die Motion ab. Er ist aber bereit, das Anliegen in der abgeschwächten Form eines Postulates entgegenzunehmen. Insofern zeigt sich die Stadtregierung bereit, die neuen Gesuche «wohlwollend zu prüfen». Sie betont, dass im Falle einer Lockerung die Sicherheit immer gewährleistet sein müsse und die Limmat-Schifffahrt nicht über Gebühr beeinträchtigt werden dürfe.

SDA/pst