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Keine Hürden für Doppelbürger bei der Zürcher Kantonspolizei

Doppelbürgerschaft bleibt keine Einschränkung für potenzielle Kantonspolizisten.
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Nebst der SVP-Fraktion wurde das Begehren nur von der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) unterstützt und erhielt 56 Stimmen im 180-köpfigen Parlament. 60 Stimmen wären nötig gewesen, um die PI vorläufig zu unterstützen. Die PI forderte, Doppelbürger mit Abstammung aus «konfliktreichen Gebieten» nicht mehr zur Zürcher Kantonspolizei zuzulassen. Als Massstab sollte das eidgenössische Waffengesetz dienen, dass Angehörigen einzelner Staaten den Waffenbesitz verbietet.

«Bei der Einbürgerung gibt es viele Personen, die den Schweizer Pass nicht hätten erhalten sollen», argumentierte Erstunterzeichner Claudio Schmid (Bülach). Im Kanton Basel etwa sei ein Polizeiangehöriger aufgeflogen, der als Informant für den türkischen Nachrichtendienst diente. Im Kanton Zürich existiere ein ähnlicher Fall.

«sinnlos» und «unpraktikabel»

Das Parlament folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Die PI verletze das Gebot der Gleichbehandlung und sei zudem unpraktikabel, monierte die SP. Die Grünliberalen kritisierten die Verknüpfung von Waffen- und Polizeigesetz als «sinnlos». Die Gesetze hätten komplett unterschiedliche Zielsetzungen.

Die CVP fand das Kriterium des «rechten Schweizers» als Bedingung für den Polizeidienst ungeeignet. «Die Kandidaten für den Polizeidienst werden bereits heute individuell geprüft», betonten schliesslich die Grünen. Die Prüfungen seien zuverlässig.

SDA/mcp