Kein Strafverfahren gegen die Kesb Linth
Die Anzeige einer Privatperson gegen die Kesb Linth wird nicht weiterverfolgt. Das hat die Anklagekammer des Kantons St. Gallen entschieden. Kesb-Präsident Walter Grob sieht sich bestätigt.

Nötigung, Veruntreuung, Diebstahl, ungetreue Geschäftsbesorgung und Amtsmissbrauch. Das sind nur einige der Vorwürfe gegen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Linth (Kesb). Dazu kommen weitere wie etwa Urkundenfälschung oder Bestechung. Diese Straftaten prangerte eine Privatperson in einer Anzeige gegen mehrere Mitglieder der Kesb Linth, darunter Präsident Walter Grob, und das Regionale Beratungszentrum in Uznach an. Ohne Erfolg, wie sich nun zeigt.