Kantonsrat will Pendlerabzug auf 5000 Franken begrenzen
Pendlerinnen und Pendler, die im Kanton Zürich Steuern zahlen, sollen ab kommendem Jahr nur noch maximal 5000 Franken für die Fahrt an ihren Arbeitsort abziehen können. Von der Änderung betroffen wären vor allem Autopendler. Das letzte Wort hat das Volk.

Im Kanton Zürich gibt es bislang keine Begrenzung des Pendlerabzuges. Arbeitnehmer, die jeden Tag mit ihrem Auto zur Arbeit fahren, ziehen gut und gerne bis zu 20'000 Franken ab.
ÖV-Pendler können zwangsläufig weniger abziehen, weil die möglichen Kosten für Bahn- und Bustickets begrenzt sind: Teurer als ein 1.Klasse-GA für 6300 Franken geht gar nicht.
Pendeln soll nicht belohnt werden
Ab dem Jahr 2018 soll es nun aber eine Beschränkung geben: Der Kantonsrat hat am Montag in erster Lesung beschlossen, den Pendlerabzug auf 5000 Franken zu beschränken. Wer pro Jahr mehr für die Fahrt ins Büro ausgibt, soll diesen Betrag also nicht mehr bei den Berufsauslagen angeben können.
Definitiv ist der Entscheid noch nicht. Die zweite Lesung mit Schlussabstimmung findet in vier Wochen statt. Das letzte Wort hat aber das Volk. Die Zürcherinnen und Zürcher haben gemäss Kantonsverfassung immer das letzte Wort, wenn Änderungen am Steuergesetz für Einzelne höhere Belastungen zur Folge haben. Noch in diesem Jahr soll die Abstimmung stattfinden.
Die neue Beschränkung soll einerseits die Einnahmen für Kanton und Gemeinden erhöhen. Andererseits soll extremes Pendeln nicht auch noch mit steuerlichem Anreiz belohnt werden. «Mehr Mobilität können wir uns schlicht nicht leisten, einerseits finanziell, andererseits wegen der Zersiedelung», sagte Robert Brunner (Grüne, Steinmaur).
Die Regierung rechnet bei einem Ja des Stimmvolkes mit Mehreinnahmen von 26,3 Millionen Franken für den Kanton. Die Gemeinden dürften mit 28,7 zusätzlichen Steuermillionen rechnen.
Regierung wollte 3000 Franken
Einig waren sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier am Montag aber keineswegs: Die Begrenzung auf 5000 Franken war ein «Entgegenkommen» der bürgerlichen Ratsseite, die eigentlich gar keine Einschränkung wollte, weil damit für zahlreiche Zürcherinnen und Zürcher die Steuern steigen.
Die SVP rechnete aus, dass 86'000 Arbeitnehmer, vor allem Autopendler, von der Beschränkung betroffen sind. «Arbeitnehmer sollte man eher mehr entlasten», sagte Urs Waser (Langnau am Albis). Schliesslich gebe es genug Leute, die am Morgen liegenbleiben würden und die Staatskasse belasteten. Die FDP wiederum sah in dieser Gesetzesänderung einen «Wortbruch der bürgerlichen Regierungsräte», die damit Wahlkampf gemacht hätten, die Steuern nicht zu erhöhen. Eine Beschränkung des Abzuges sei aber eine indirekte Steuererhöhung, sagte Alex Gantner (Maur).
Für die linke Ratsseite und den Regierungsrat waren 5000 Franken hingegen ein viel zu hoher Wert. Sie wollten den Abzug auf 3000 Franken beschränken - also auf der Höhe, wie er bereits bei der Bundessteuer in Kraft ist. Das hätte zwar den Kreis der Betroffenen noch deutlich grösser werden lassen, aber auch die Einnahmen noch stärker sprudeln lassen. Der Regierungsrat rechnete mit zusätzlichen 44,5 Millionen für den Kanton und 48,6 Millionen für die Gemeinden. Gegen die bürgerliche Mehrheit hatten Regierungsrat und linke Ratsseite jedoch keine Chance. Statt 3000 wie beantragt wurden es 5000 Franken.
Brüttener Tunnel und Stadelhofen
Dass diese Massnahme aus dem Sparpaket Lü 16 nur zur Hälfte umgesetzt werden dürfte, bringt Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) in Schwierigkeiten. Denn das zusätzliche Geld war bereits fest eingeplant: Es sollte in den Bahnfonds des Bundes fliessen, in den der Kanton neu jedes Jahr 120 Millionen einzahlen muss. Dieser Fonds war im Februar 2014 Bestandteil der Abstimmung über die Finanzierung der Bahninfrastruktur, die so genannte Fabi-Vorlage. Mit dem Geld will der Bund Bahnprojekte wie den Brüttener Tunnel und den Ausbau des Bahnhofs Stadelhofen finanzieren.
Neben dem Kanton sollen sich auch die Gemeinden an der Zahlung beteiligen. Wäre der Pendlerabzug bei 3000 Franken beschränkt worden, wäre Stockers Rechnung aufgegangen. Mit der Beschränkung auf 5000 Franken klafft nun ein Millionen-Loch in der Kasse.
SDA/past
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch