Kanton Zürich ist bereit für das neue Asylgesetz
Der Kanton Zürich ist bereit für das Inkrafttreten des neuen eidgenössischen Asylgesetzes. Dies sagte Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) am Donnerstag vor den Medien anlässlich seiner regelmässig stattfindenden Information zum Thema «Aktuelles aus dem Asylbereich».

Voraussichtlich im März 2019 wird das neue Asylgesetz des Bundes mit den schnelleren Asylverfahren in Kraft treten. Auf diesen Zeitpunkt hin wird die Sicherheitsdirektion den Gemeinden auch jene vorläufig aufgenommenen Personen an die Asylquote anrechnen, die wirtschaftlich selbstständig und nicht auf Asylfürsorge angewiesen sind. Bislang wurden diese Personen aus der Quote ausgeklammert.
Dies habe für die Gemeinden einen negativen Integrationsanreiz mit sich gebracht, zeigte sich Fehr überzeugt. Die Aufnahmequote für die Gemeinden bleibt auch unter der neuen Zählweise bei 0,7. Pro 1000 Einwohner muss eine Gemeinde also 7 Personen aufnehmen.
Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden habe bisher sehr gut geklappt, sagte der gebürtige Adliswiler. Man zeige sich solidarisch bei der Aufgabenbewältigung. «Im Kanton Zürich gibt es kein Oberwil-Lieli.»
Mit dem neuen Asylgesetz bildet der Kanton Zürich eine eigene sogenannte Asylregion mit 870 Plätzen in Einrichtungen des Bundes. In Zürich und Embrach laufen bereits Testbetriebe.
Aus den Abklärungen zu den Auswirkungen des neuen Asylgesetzes auf die kantonalen Strukturen hat die Sicherheitsdirektion einen Bedarf für rund 1000 Plätze ermittelt. Dieser ist durch die derzeit betriebenen kantonalen Asylliegenschaften gedeckt.
Härtefallprüfungen von Amtes wegen
Per Ende März 2018 lebten rund 16'500 anerkannte Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene oder Asylsuchende im Kanton Zürich. Die Grösse dieser Personengruppe bleibt damit seit Ende 2016 fast stabil.
Derzeit halten sich im Kanton rund 600 Personen auf, deren Asylgesuch rechtskräftig abgewiesen wurde. Seit Mai 2017 überprüft das Migrationsamt von sich aus, ob diese Personen die Kriterien für das Vorliegen eines Härtefalls erfüllen.
Die Härtefallprüfungen von Amtes wegen hätten sich bewährt, sagte Urs Betschart, Chef des Migrationsamtes, vor den Medien. Sie kommen bei abgewiesenen Asylsuchenden zum Tragen, die seit mindestens fünf Jahren hier, nicht kriminell in Erscheinung getreten und verhältnismässig gut integriert sind.
Insgesamt sind 114 Personen überprüft worden. Nach derzeitigem Stand erteilt das Migrationsamt 48 Personen eine Aufenthaltsbewilligung, wie Betschart weiter sagte. Bei weiteren 15 ist der positive Befund des Migrationsamtes bei der Härtefallkommission zur Beurteilung hängig, bei 39 laufen die Abklärungen noch. Diese sind laut Betschart oft sehr aufwändig, «da häufig Unterlagen fehlen».
Minderjährige schützen und fördern
Besondere Aufmerksamkeit schenkt der Kanton Zürich auch unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden. Hier tue man mehr als verlangt werde, sagte Andrea Lübberstedt, Chefin des Kantonalen Sozialamtes. Man gebe ihnen nicht nur Schutz, sondern fördere auch die soziale und berufliche Integration. Dies lohne sich. Derzeit leben 226 unbegleitete Minderjährige in Kantonalen Unterkünften, in den Jahren 2015 und 2016 waren es rund 350.
SDA/pst
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch