Kanton will eigene Regeln statt Konkordat
Der Kanton Zürich soll dem «Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen» nicht beitreten, sondern eigene Regeln schaffen. Das fordert eine kantonsrätliche Kommission.

Vorbestrafte Gewalttäter als Türsteher und Sicherheitsleute - im Kanton Zürich durchaus möglich, da es bisher keine gesetzlichen Regeln für deren Anstellung gibt. Der Regierungsrat beantragte deshalb bereits im Jahr 2012, dass der Kanton Zürich dem «Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen» beitreten soll.
Dieses Konkordat legt fest, welche Voraussetzungen eine Sicherheitsfirma erfüllen muss. Teil davon ist beispielsweise eine Bewilligungspflicht. Vorteil des Konkordats wäre, dass sich keine unbewilligte Firma mehr in einem Nicht-Konkordatskanton niederlassen und von dort aus landesweit operieren könnte. Voraussetzung dafür ist aber, dass alle Kantone mitmachen.
Zahlreiche Kantone lehnten bereits ab
Bis jetzt gibt es aber bereits zahlreiche weisse Flecken auf der Karte: Nur 10 Kantone haben dem Konkordat bisher zugestimmt. Acht haben abgelehnt, unter anderem Bern, Luzern, Obwalden und Schaffhausen. Für Kommissionspräsident Jörg Kündig (FDP) ist deshalb klar, dass dieses Konkordat seinen Zweck so nicht mehr erfüllt.
«Je weniger Kantone mitmachen, desto weniger sinnvoll ist das Konkordat», sagte Kündig auf Anfrage der sda. Unternehmen, die sich nicht an die Konkordats-Regeln halten würden, könnten sich ohne Probleme in den weissen Flecken niederlassen.
Zudem sei das Konkordat starr und nehme auf lokale Besonderheiten keine Rücksicht. Die Kommission lehnt das Regelwerk deshalb mit 11 zu 4 Stimmen ab. Nur SP und AL befürworten es. Die anderen Parteien sehen zwar auch Handlungsbedarf, wollen aber eine eigene Regelung.
Keine Vorbestraften mehr
Diese Lösung, die vergangenes Jahr von der Kommission bereits selber ausgearbeitet wurde, sieht vor, dass Sicherheitsleute folgende Kriterien erfüllen sollen: Wer vorbestraft ist, soll in Zürich nicht mehr als Security-Mitarbeiter arbeiten dürfen.
Voraussetzung ist zudem eine Grundausbildung im Sicherheitsbereich. Die Kommission fordert zudem, dass sich Security-Leute regelmässig weiterbilden. Angestellt werden dürfen nur noch Schweizer Bürger oder solche aus einem EU- oder EFTA-Land.
Akzeptiert werden aber auch Personen, die eine Niederlassungsbewilligung haben oder zumindest seit zwei Jahren eine Aufenthaltsbewilligung besitzen. Im August 2014 unterstützte der Kantonsrat diesen Vorschlag in Form einer Parlamentarischen Initiative bereits vorläufig. Ob der Vorschlag auch umgesetzt wird oder Zürich doch dem Konkordat beitritt, entscheidet das Parlament in den kommenden Wochen.
SDA/mst
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