Gesetz für «Drittellösung»Kanton spricht 10 Millionen für Zürcher Kitas
Für die Zeit vom ersten Lockdown spricht der Kanton eine Ausfallentschädigung für private Kita-Anbieter. Ein Gesetz für öffentlich-rechtliche Institutionen dürfte folgen.

Mama im Homeoffice, Papa im Homeoffice. So hat es in vielen Haushalten zwischen dem 17. März und dem 17. Juni 2020, also in der Zeit des ersten Lockdown, ausgesehen. Um die Pandemie einzudämmen liessen viele Eltern ihre Kinder auf Empfehlung des Bundesrates daheim.
770 Gesuche für Corona-Entschädigungen
«Es ist klar, dass weder Eltern noch Kitas die Kosten tragen sollten», sagte Michèle Dünki (SP, Glattfelden) am Montag im Zürcher Kantonsrat. So sah es auch der Bund. Um eine Konkurswelle bei den Kitas zu verhindern, hat er eine Vorlage ausgearbeitet und die Kantone und Gemeinden dazu verpflichtet, den privaten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung eine Ausfallentschädigung zu bezahlen. 770 Gesuche gingen daraufhin in Zürich ein. Das Geld dafür soll zu je einem Drittel von Bund, Kanton und Gemeinde kommen, auch genannt «Drittellösung». In Zürich belaufen sich diese Kosten auf rund 30 Millionen Franken, der Kanton müsste also 10 Millionen übernehmen.