Kanton glaubt nicht mehr an Einigung
Der für Anfang September geplante Baustart für eine Doppelspur zwischen Uznach und Schmerikon ist abgesagt. Das bestätigt der Kanton in einer Medienmitteilung.

Jetzt ist es amtlich: Der Baubeginn für die Doppelspur Uznach-Schmerikon kann nicht eingehalten werden. Aufgrund einer angekündigten Beschwerde der Gemeinde Schmerikon wurde der für den 3. September geplanten Baustart abgesagt. In einer am Donnerstag verschickten Mitteilung bedauert der Kanton St. Gallen, dass es zu keiner Einigung mit der Gemeinde Schmerikon gekommen ist.
Die SBB plant auf der Strecke Uznach-Schmerikon einen Doppelspurausbau. Kanton und Region begrüssen den Ausbau, da dieser das Angebot verbessere und den Fahrplan stabilisiere. Der Doppelspurausbau auf der Schiene führt aber zu längeren Schliesszeiten am Schmerkner Bahnübergang Allmeind. Diese wiederum verursachen grössere Rückstaus auf der Strasse.
Deshalb reichte die Gemeinde Schmerikon gegen den Doppelspurausbau der SBB Einsprache ein. Dennoch erteilte das Bundesamt für Verkehr (BAV) am 14. Juni die Baubewilligung für das 55-Millionen-Franken-Projekt und wies damit den Rekurs des Seedorfs ab. Noch bis zum 16. August kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Baubewillung des BAV eingereicht werden.
Schmerikon hat Angst, auf den Kosten sitzen zu bleiben
Weil ein Gespräch mit Vertretern von Kanton und SBB ohne Ergebnis blieb, kündigte das Seedorf am Dienstag an, man werde voraussichtlich vom Beschwerderecht Gebrauch machen. Nun äussert sich auch der Kanton zur Sache: «Das Baudepartement hatte Hand geboten, eine Lösung für den zu erwartenden Rückstau zu suchen», schreiben Baudepartement und Volkswirtschaftsdepartement in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Konkret erarbeite das kantonale Tiefbauamt zurzeit ein Genehmigungsprojekt für den Bau eines Teilstücks einer Umfahrungsstrasse zur A53. Mit der Realisierung dieses Abschnittes liesse sich das betroffene Industrie- und Siedlungsgebiet Allmeind rückwärtig erschliessen und Staus ins Dorfinnere würden vermieden.
Einziger Haken: Die Gemeinde Schmerikon müsste den vorgezogenen Abschnitt als Gemeindestrasse bauen und vorfinanzieren. Das Baudepartement hat der Gemeinde jedoch zugesichert, den vorgezogenen Strassenabschnitt in sein Eigentum zu übernehmen, sobald die gesamte Umfahrungsstrasse A53-Gaster rechtskräftig ist.
Für den Schmerkner Gemeinderat ist dieses Risiko jedoch zu gross. «Scheitert der Bau der Umfahrungsstrasse, bleiben wir auf den Kosten von rund sieben Millionen Franken sitzen», erläutert Gemeindepräsident Félix Brunschwiler (parteilos) den Entscheid. Stattdessen fordert Schmerikon vom Kanton St.Gallen und der SBB, sich finanziell an den Kosten einer Verbindungsstrasse zur Umfahrungsstrasse A53-Gaster zu beteiligen.
Das Seedorf beruft sich hierbei auf die sogenannte Plangenehmigungsverfügung des BAV. In dieser schreibt das Bundesamt, es erachte es als sachgerecht sowie «angesichts der Sachlage notwendig», dass zwischen Kanton, SBB und Gemeinde die kurzfristig notwendigen flankierenden Massnahmen sowie die geplante Umfahrung abgesprochen würden. «Das BAV ist der Ansicht, dass der Kanton sich diesbezüglich als Strasseneigentümer und sachkundige Behörde substanziell zu beteiligen hat.»
«Jetzt müssen wohl die Richter entscheiden»
«Die SBB realisiert ihre Ausbauprojekte im Auftrag des Bundes und mit Bundesgeldern. Sie kann diese Gelder nicht für andere Projekte – wie zum Beispiel Strassenbau – einsetzen», erklärt SBB-Mediensprecher Oli Dischoe. Auch der Kanton sieht sich nicht in der Pflicht, sich finanziell an der Verbindungsstrasse zu beteiligen. «Der Kanton hat keine Rechtsgrundlage, Gemeindestrassen zu finanzieren», sagt Bruno Damann (CVP), Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartement.
Derweil erklärt das BAV: «Die Verpflichtung zur substanziellen Beteiligung ist im Zusammenhang mit einer entsprechenden Einsprache der Gemeinde Schmerikon im Plangenehmigungsverfahren zu sehen.» Das BAV könne mangels Zuständigkeit keine derart weitreichenden Anordnungen über kilometerlange strassenseitige Erschliessungen und die zugehörigen Verkehrsflüsse treffen. «Überdies wäre eine Anweisung an die SBB, eine Umfahrungsstrasse mit Unterführung zu bauen, allein aufgrund des Ausbaus auf Doppelspur zweifellos unverhältnismässig.»
Der Kanton habe Hand geboten, eine Lösung für das Seedorf zu finden. Nun seien alle Optionen auf dem Tisch, sagt Bruno Damann. Der Volkswirtschaftsdirektor glaubt nicht mehr daran, dass am Verhandlungstisch eine Einigung erzielt werden kann. «Jetzt müssen wohl oder übel die Richter des Bundesverwaltungsgericht einen Entscheid fällen.»
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