Kanton bringt beim Tunnel «Nullvariante» ins Spiel
Die Vergleichsvariante ohne Tunnel soll die politische Debatte rund um das Megaprojekt breit abstützen. Bis im Herbst wollen Stadt und Kanton hierfür die beste Lösung erurieren. Gebaut wird jedoch frühestens 2030.

Vor 2035 werden wohl keine Autos unter Rapperswil-Jona durchrollen. Zwar soll gemäss Medienmitteilung des Kanton St.Gallen bis im Herbst die beste Tunnelvariante für die Stadt am Ufer des Obersees ausgewählt sein. Bis zu einem tatsächlichen Baustart dürften aber noch einige Jahre ins Land ziehen. Als erster Schritt soll eine Zweckmässigkeitsbeurteilung Auskunft darüber geben, welche Lösung die beste für die Mobilitätszukunft von Rapperswil-Jona ist.
Seit Dezember läuft hierfür ein Bewertungsverfahren, das die Vor- und Nachteile der beiden Tunnelvarianten «Mitte» und «Direkt» nach ihrer Auswirkung auf Verkehr und Umwelt ausarbeitet. Während der Tunnel Mitte vom Anschluss Tüchelweiher über den Anschluss Kempraten zum Portal Hüllistein unter dem heutigen Trassee der SBB-Linie S7 hindurchführt, führt die zweite Variante vom Anschluss Tüchelweiher «direkt» zur A53.
An der momentanen Erarbeitung der Zweckmässigkeitsbeurteilung ist auch jenes Begleitgremium beteiligt, welches bereits die Machbarkeitsabklärungen in den Jahren 2016 und 2017 begleitet hatte. Das Gremium vereint Interessenorganisationen, Kantonsrätinnen sowie politische Parteien.
Nullvariante ist nicht neu
Verglichen werden die beiden Tunnelvarianten mit einer sogenannten Nullvariante, welche lediglich oberirdische Massnahmen zur Verkehrsverbesserung umfasst sowie mit einem Referenzzustand ohne Ausbauten, der sich am voraussichtlichen Verkehrsaufkommen von 2030 orientiert. Während der Begriff Nullvariante neu ist, gilt das für die Idee, die dahinter steht, keinesfalls. Konkret geht es nämlich um eine Umleitung des Verkehrs via Güterstrasse, die als mittelfristige Massnahme auf Eis gelegt wurde.
«Um das Jahr 2022 könnte es zu einer Volksabstimmung in Rapperswil-Jona kommen.»
Dass eine Nullvariante ins Spiel kommt, ist aus Sicht von Thomas Furrer, Bauchef in Rapperswil-Jona (parteilos), keine Überraschung: Die Umleitung des Verkehrs via Güterstrasse sei zwar auf Eis gelegt worden, aber immer als mittelfristige Massnahme vorgesehen gewesen. Dass auch ein «Referenzzustand ohne Ausbauten», der im Wesentlichen dem heutigen Zustand auf dem Strassennetz entspricht, in Frage kommt, werde im Prüfprozess der Zweckmässigkeitsbeurteilung explizit gefordert.
Furrer rechnet damit, dass der Kanton im Juni eine Bestvariante empfehle und der Stadtrat anschliessend entscheidet, welcher Variante er den Vorzug gibt. Es sei davon auszugehen, dass der Stadtrat einer Tunnelvariante den Vorzug gebe, sagt Furrer.
Auch auf Seiten des Kantons geht man davon aus, dass ein Tunnel die beste Lösung ist, wie Kantonsingenieur Marcel John erklärt. «Aus fachlicher Sicht bringt nur der Tunnel eine echte Verkehrsentlastung. Die Nullvariante dagegen würde lediglich eine Verkehrsverlagerung bedeuten.» Weshalb aber wird die oberirdische Lösung dennoch in die Zweckmässigkeitsbeurteilung miteinbezogen? Es gehe darum eine breite Grundlage für die politische Diskussion rund um die Bestvariante zu schaffen, erklärt John. «So kann später niemand kommen und behaupten, wir hätten keine günstigeren Alternativvarianten zum Tunnel berücksichtigt.»
Es droht das Referendum
Der weitere Fahrplan sehe vor, dass sich Kanton und Stadtrat bis im Herbst auf eine Variante geeinigt haben. Danach kann der Kanton ein konkretes Bauprojekt ausarbeiten. In der Novembersession wird daher der Kantonsrat darüber entscheiden müssen, ob die Projektierung in das kantonale Strassenbauprogramm aufgenommen wird. John schaut dieser Debatte gelassen entgegen: «Ich denke nicht, dass der Kantonsrat uns in dieser Phase des Projekts einen Riegel schieben wird.» Auf den Entscheid des Parlaments wird eine rund zwei- bis dreijährige Projektierungsphase folgen. Danach kommt das Bauvorhaben in die Standortgemeinde, wo es dem fakultativen Referendum unterstellt wird.
Kanton wie Stadt gehen zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass dieses ergriffen werden wird. «Demnach könnte es um das Jahr 2022 zu einer Volksabstimmung in Rapperswil-Jona kommen», rechnet Marcel John vor. Nach der Bevölkerung habe wiederum der Kantonsrat über das Projekt zu befinden, bevor dieses in der Standortgemeinde aufgelegt werden könne. John geht davon aus, dass es auch nach all diesen Hürden noch Kritiker geben wird, die ihre Bedenken womöglich bis vor Bundesgericht vertreten werden. Summa summarum dürfte ein möglicher Tunnelbau wohl nicht vor 2030 in Angriff genommen werden könnte.
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