AboInfos an die falsche Adresse geliefert
Eine ausländische Firma reichte die geforderten Unterlagen nicht rechtzeitig ein. Nun darf sie während zwölf Monaten keine Arbeiter in die Schweiz schicken. Das Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde abgewiesen.

Eine Firma aus dem EU-Raum entsandte im August 2016 zwei Schreiner auf eine Baustelle im Kanton Zürich. Im Rahmen der flankierenden Massnahmen wurden die beiden Schreiner am 10. August durch die Arbeitskontrollstelle für den Kanton Zürich (AKZ) kontrolliert. Die AKZ forderte die ausländische Firma in zwei Schreiben – vom August und September 2016 – auf, verschiedene Unterlagen einzureichen. Sie sollten belegen, dass die Arbeits- und Lohnbedingungen eingehalten werden. Die Firma reagierte nicht, worauf die AKZ die Angelegenheit an die Paritätische Berufskommission Schreiner Kanton Zürich (PBK) weiterleitete.