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Video

Laut Bundesamt für Kommunikation
Im Interview mit Roger Federer – SRF hat Schleichwerbung gemacht

Gross war das Logo zu sehen, dazu der Schuh «The Roger». Geht nicht, verkündet das Bundesamt für Kommunikation nun. Das Bakom entschied, dass das Schweizer Fernsehen bei einem Interview mit Roger Federer gegen das Verbot der Schleichwerbung verstossen habe.

Ende Juli strahlte das SRF die Sendung «Sportpanorama Plus» aus, zu Gast war neben Federer auch die Triathletin Nicola Spirig. Die Gespräche wurden in einem Studio aufgezeichnet, in dem On, Federers neuer Partner, am gleichen Tag dessen Schuh lancierte. Während die Federer und Spirig sprachen, war das Modell minutenlang zu sehen, auch das neue Logo des Tennisspielers tauchte auf.

Minutenlang war er zu sehen, der neue Schuh von Roger Federer. Das SRF sagt, dass es keine Absprachen mit dem Schuhhersteller gegeben habe. 

Das SRF dementiert die Vorwürfe

Damit, so teilt es das Bakom mit, hat der Fernsehsender nicht nur gegen das Verbot der Schleichwerbung verstossen, sondern auch gegen den Grundsatz der Trennung der Werbung von redaktionellem Programm. Das hielt das Bundesamt in einer elfseitigen Verfügung fest, unter anderem steht dort: In der Sendung wurde eine Werbewirkung für die Firma On beziehungsweise deren Schuhmodell The Roger erzielt. Es spiele dabei keine Rolle, ob dem Fernsehsender dafür etwas bezahlt worden sei.

Das SRF schreibt in einer Stellungnahme, dass es keine Absprachen mit dem Schuhhersteller gab. Darum handelt es sich hierbei um «unentgeltliche Schleichwerbung». Das SRF rechtfertigt sich ausserdem damit, dass der Schuh nicht Thema des Interviews war. Und dass die Suche nach einem anderen Ort mit «unverhältnismässigem Aufwand» verbunden gewesen wäre.

SRF steht nun vor der Wahl

Zudem sei, gemäss SRF, das neue Logo Federers noch nicht bekannt gewesen, es könne also gar keinen Werbeeffekt entstanden sein. Das Bakom fand hingegen, dass die «sportaffine Bevölkerung» bereits im Bild darüber gewesen sei. Schliesslich hätten bereits verschiedene andere Medien über die Veröffentlichung dieses Schuhs berichtet.

Der Entscheid stellt das SRF nun vor einer Wahl. Es muss den «rechtmässigen Zustand» wieder herstellen. Das heisst, es löscht das Interview, das immer noch online zu finden ist, oder verpixelt den Hintergrund. Die Verfahrenskosten von 1680 Franken trägt das SRF.

mro