«Ich war spät dran und wollte nach Hause.»
Ein 30-Jähriger fuhr an einem Mittwochnachmittag doppelt so schnell als erlaubt durch Thalwil. Seine Begründung ist bemerkenswert banal. Der Gerichtsvorsitzende hofft, dass der Italiener zumindest etwas gelernt hat.

Ein unbeteiligter Beobachter würde kaum erahnen, dass gerade über eine einjährige Freiheitsstrafe entschieden wird. Vor dem Gerichtssaal diskutiert der Beschuldigte, ein 30-jähriger Koch aus Italien, mit seiner Anwältin über das Kochen und Zubereitungsarten. Findet sie ein Wort nicht, hilft die Italienisch-Dolmetscherin. Der sportlich gekleidete Beschuldigte wirkt locker. Gut, das Verfahren ist abgekürzt. Er weiss also bereits, was ihn erwartet, da der Staatsanwalt und seine Verteidigerin sich auf einen Urteilsvorschlag geeinigt haben. Die Horgner Bezirksrichter müssten schon sehr grosse Zweifel am Vorschlag haben, um diesen zurückzuweisen.