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HSG-Spesenaffäre: Universitätsrat reicht Strafanzeige ein

Mitte Juni hatte der Universitätsrat gegen drei Mitarbeiter eines HSG-Instituts Disziplinarverfahren eröffnet: Die HSG in St. Gallen. Bild: Keystone
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Die Spesenaffäre an der Universität St. Gallen (HSG) hat ein juristisches Nachspiel: Der Universitätsrat hat Strafanzeige gegen Professor Peter Sester eingereicht. Das entsprechende Disziplinarverfahren wird für diese Zeit sistiert und Peter Sester wird mit sofortiger Wirkung von sämtlichen Aufgaben an der HSG entbunden, wie es in einer Medienmitteilung der HSG vom Donnerstag heisst.

In den letzten Wochen und Monaten stand die Universität St. Gallen wiederholt im Brennpunkt: Zum einen ging es um den Vorwurf von zu hohen Spesenbezügen, der sich hauptsächlich gegen Rechtsprofessor Sester richtet, der auch als Direktor des Instituts für Finanzwissenschaft, Finanzrecht und Law and Economics amtete.

Zum anderen ging es um die Kritik an der Nebenbeschäftigung von HSG-Rektor Thomas Bieger. Die Finanzmarktaufsicht (Finma) hatte die Jungfraubahn Holding AG wegen Aktienkursmanipulationen kritisiert. Bieger ist dort Verwaltungsrat.

«Klarer» Fall für eine Strafanzeige

Nach Abschluss der Administrativuntersuchung wegen der Spesenbezüge sei der Universitätsrat «klar zum Schluss gekommen», dass gegen Peter Sester eine Strafanzeige eingereicht werde, sagte Bildungschef Stefan Kölliker (SVP) an der Medienorientierung vom Donnerstag. Er kündigte zudem eine Strafklage an. Um welche Straftatbestände es dabei gehen wird, wollte er nicht sagen. Sester wird mit sofortiger Wirkung von sämtlichen Aufgaben entbunden.

Noch nicht abgeschlossen ist das Disziplinarverfahren gegen zwei Dozenten. Darin geht es ebenfalls um Spesen. Ziel sei es, diese beiden Verfahren «zügig abzuschliessen», kündigte der Regierungsrat an.

Künftig will die Universität die Nebenbeschäftigungen von Dozierenden in einem Online-Register offenlegen.

Neben diesen Sofortmassnahmen wurden weitere Beschlüsse gefasst, deren Umsetzung teilweise noch Zeit benötigen. Dazu gehört, dass das Rektorat auf Februar mit einem vierten Prorektorat verstärkt wird. Zu dessen Aufgaben gehören das Thema Compliance sowie das Interne Kontrollsystem.

Das Spesenreglement wird überarbeitet. Bereits ab Februar braucht es für die Visierung der Spesen von Direktorinnen und Direktoren eine Zweiunterschrift von jemanden, «der nicht dem Spesenbezüger unterstellt ist». Weiter werden Spesenpauschalen abgeschafft. Für eine Abweichung vom Regelfall braucht es neu eine vorgängige Genehmigung.

Künftig will die Universität die Nebenbeschäftigungen von Dozentinnen und Dozenten in einem Online-Register offenlegen. Diese Massnahme soll bis Sommer 2019 realisiert sein.

Rektor ohne Nebenbeschäftigung

Neu gibt es bei der Entgegennahme von Sponsoringgeldern und Spenden eine neue Limite: Bisher mussten sie von einem jährlichen Betrag von 100'000 Franken an offengelegt worden. Nun liegt die Grenze bei 50'000 Franken.

Weiter wird das Reglement über die Nebenbeschäftigungen grundlegend überarbeitet. Bereits beschlossen ist, dass der künftige Rektor keinem Nebenjob mehr nachgehen darf. Der Grund sei vor allem die hohe Belastungssituation, begründete Kölliker: Nebentätigkeiten seien da nicht mehr zu verantworten.

SDA/red