Verwaltungsgericht zerpflückt Beschwerde
Ein Blick in die Urteilsschrift zeigt, welche Vorwürfe vier Beschwerdeführer gegen den Fusionsvertrag von Wädenswil, Hütten und Schönenberg vorbrachten und weshalb sie auf ganzer Linie unterlagen.

Das Verwaltungsgericht hat eine Gemeindebeschwerde von vier Schönenbergern abgeschmettert. Nun hat das Verwaltungsgericht die Urteilsschrift veröffentlicht. Wie zuvor die Hirzler blitzten auch die Schönenberger Fusionsgegner ab. Um es vorwegzunehmen: In fast keinem Beschwerdepunkt erhielten die Beschwerdeführer recht — bis auf einen. Das Verwaltungsgericht hat geurteilt, der Bezirksrat habe 49.10 Franken zu viel an Portokosten verrechnet. Statt 270 Franken hätten die 33 Einschreiben und 13 A-Post-Sendungen 220.90 Franken gekostet.