Thalwiler geben grünes Licht für Überbauung im Oberdorf
An der Gemeindeversammlung sagten die Thalwiler Ja zum privaten Gestaltungsplan Bachtelstrasse. Damit ermöglichen sie, dass auf einer der letzten bebaubaren Flächen im Dorf drei Wohnhäuser entstehen. Für mehr Diskussionen sorgte die Einführung von HRM2.

Viel freies Land gibt es in Thalwil nicht mehr. Eine der wenigen noch unbebauten Flächen liegt im Oberdorf zwischen der Bachtelstrasse und der kantonalen Tischenloostrasse, vis-à-vis der BP-Tankstelle. Mit der knapp 4400 Quadratmeter grossen Wiese befassten sich am Donnerstagabend die Thalwiler an ihrer Gemeindeversammlung.
Auf dem Grundstück, das aus drei Parzellen besteht und der Kilchberger Sonnenblick AG gehört, wollen die Besitzer drei Häuser mit 20 Wohnungen realisieren. Weil das Land teils in der Kernzone A und teils in der Wohn- und Gewerbezone 3 liegt, ist für eine einheitliche Überbauung ein Gestaltungsplan nötig. Die 85 anwesenden Stimmberechtigten nahmen diesen mit lediglich vereinzelten Gegenstimmen an.
Keine Zufahrt für Feuerwehr
Mit dem Projekt erhält die Bachtelstrasse nicht nur zusätzliche Häuser, sondern auch einen Wendeplatz. Was bleibt, ist die Fusswegverbindung, die schon heute über das Gelände führt. Das sei nicht genug, sagte Peter Riner stellvertretend für die SVP. «Wir vermissen eine Notzufahrt für die Feuerwehr.» Denn vor allem während der Chilbi seien viele Strassen im Oberdorf, darunter die Bachtelstrasse, kaum zugänglich. Er bat den Gemeinderat darum, mit der Sonnenblick AG über den Bau einer Notzufahrt zu verhandeln.
Laut Bauvorstand Richard Gautschi (parteilos) sehen die Blaulichtorganisationen allerdings keinen Handlungsbedarf. Er werde das Thema aber trotzdem nochmals einbringen.
In einem weiteren Traktandum befassten sich die Thalwiler mit einer weitaus komplexeren Thematik: mit der Einführung von HRM2. Die Abkürzung steht für harmonisiertes Rechnungsmodell 2. Dieses Buchhaltungsmodell müssen die Gemeinden des Kantons Zürich per 2019 einführen. Es löst das seit 1986 geltende HRM1 ab. Das neue Modell zwingt die Gemeinden dazu, künftig ihre Investitionen über deren definierte Nutzungsdauer linear, also gleichmässig abzuschreiben. Degressives Abschreiben geht nicht mehr.
Den einzelnen Gemeinden steht jedoch offen, ob sie die neue Art der Abschreibung rückwirkend auf sämtliche Investitionen seit 1986 ausüben wollen. Sowohl Gemeinderat als auch Rechnungsprüfungskommission empfahlen, diese Neubewertung anzunehmen. «Sie schafft eine hohe Transparenz und zeigt wahrheitsgetreu, wie gross unsere Vermögenswerte sind», sagte Finanzvorstand Hansruedi Kölliker (FDP).
Kein Gemeindevergleich
Der Abstimmung ging eine längere Diskussion voraus. Die Neubewertung sei ein Schritt in die falsche Richtung, kritisierte jemand. Denn hinter der bisherigen, degressiven Abschreibungsart stünde die Idee, späteren Generationen möglichst keine Schulden zu hinterlassen. Ein anderer Votant übte ebenfalls Kritik. Er verwies auf andere Gemeinden. Thalwil sei bis jetzt die einzige Zürcher Gemeinde, die die Neubewertung umsetzen will. Gemeindepräsident Märk Fankhauser (FDP) entgegnete: «Die Finanzsituationen der einzelnen Gemeinden lassen sich nicht miteinander vergleichen. Wir sollten nur auf uns schauen.» Von den meisten Diskussionsteilnehmern wurde der Gemeinderat durch zustimmende Voten unterstützt. Die Mehrheit der Stimmberechtigen schien denn auch von den Pro-Argumenten überzeugt zu sein: Die Vorlage wurde grossmehrheitlich angenommen.
Leichtes Spiel hatte der Gemeinderat bei der Abnahme der Jahresrechnung 2016. Nach vier defizitären Abschlüssen konnte erstmals ein Plus präsentiert werden: Es resultierte ein Gewinn von 2,7 Mio. Franken. Dies bei einem Aufwand von 131,5 Mio. und einem Ertrag von 134,2 Mio. Franken. Die Anwesenden genehmigten die Rechnung einstimmig.
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