Messerstecher kommt knapp an Verwahrung vorbei
Wegen einer Messerstecherei in einer Wädenswiler Bar wurde ein 22-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Verwahrt wird der vorbestrafte Serbe aber nicht.

Das Bezirksgericht Horgen hat einen 22-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.
Keystone
Das Bezirksgericht Horgen hat einen 22-jährigen Mann wegen einer Messerstecherei für schuldig gesprochen und ihn zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er zieht das Urteil an das Obergericht weiter.