Hirzler und Horgner ärgern sich über den Bezirksrat
Die Hirzler und die Horgner Gemeindebehörden sind unzufrieden. Sie wünschten sich, dass der Bezirksrat speditiver handelt.

Höchste Priorität sollte ihrem Fall eingeräumt werden, finden die Hirzler und Horgner Behörden. Die beiden Gemeinden streben aufs kommende Jahr hin einen Zusammenschluss an. Die Hirzler und Horgner haben diesem am 25. September mit 79 respektive 59 Prozent zugestimmt. Doch der Hirzler Entscheid ist wegen zwei hängigen Rechtsverfahren noch immer nicht rechtskräftig. Die Urteile stehen aus, und die Rekurrenten – die Interessengemeinschaft (IG) Hirzel, bestehend aus drei Personen – sind nicht bereit, ihre Beschwerden zurückzuziehen.
«Es könnte schneller gehen» In beiden Fällen ist der Bezirksrat Horgen als erste Rechtsmittelinstanz am Zug. Er behandelt diese in den Augen des Hirzler und des Horgner Gemeinderats enttäuschend langsam.
Markus Braun (parteilos), Gemeindepräsident von Hirzel, sagt: «Stimmrechtsrekurse und Gemeindebeschwerden müssen von den zuständigen Instanzen schnellstmöglich behandelt werden. Ich habe den Eindruck, das könnte in unserem Fall schneller gehen.» Die Gemeindebeschwerde wurde nach dem 25. September eingereicht, der Stimmrechtsrekurs im August. «Wenn der Bezirksrat Monate braucht, bis er die Schriften anschaut und entscheidet, wirft das Fragen auf, gerade in einem so wichtigen Fall.»
Horgens Gemeindepräsident Theo Leuthold (SVP) sagt offen, weil mit einem Gang durch alle gerichtlichen Instanzen zu rechnen sei, «bitten wir den Bezirksrat, vorwärtszumachen».
Eine Frage der Fristen
Dass noch keiner der beiden Entscheide vorliege, erklärt der Bezirksrat mit den geltenden Fristen. Mit dem Stimmrechtsrekurs wollte die IG erreichen, dass die Abstimmung vom September verschoben wird. Da er nicht vor dem 25. September behandelt wurde, geht es nun darum, im Nachhinein das Abstimmungsresultat für ungültig zu erklären.
Der Stimmrechtsrekurs ist gemäss Bezirksrat seit Anfang Jahr spruchreif. Das bedeutet, dass der Schriftenwechsel abgeschlossen ist. Ab der Spruchreife hat der Bezirksrat 60 Tage Zeit. Diese Frist läuft in der ersten Märzwoche ab. Der Bezirksrat habe aber das Ziel, vorher zu entscheiden.
Dass der Bezirksrat nicht längst entschieden habe, liege daran, dass die sehr umfangreichen Akten wegen der Rechtsverzögerungsbeschwerde der Rekurrenten gegen den Bezirksrat von Ende September bis kurz vor den Weihnachtsferien beim Verwaltungsgericht lagen. In diesem Verfahren – es handelt sich um ein drittes von der IG Hirzel initiiertes – hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass der Bezirksrat Rechtsverweigerung betrieben hat, indem er den Stimmrechtsrekurs nicht schneller beurteilte. Der Bezirksrat hätte ohne diese dreimonatige Verzögerung laut Bezirksratspräsident Armin Steinmann (SVP) vor Ende November 2016 entscheiden können.
«Ich erwarte, dass der Bezirksrat nun rasch entscheidet.»
Betreffend der Gemeindebeschwerde ist laut Bezirksrat noch nichts spruchreif. Mit dieser beklagt die IG eine Verletzung der Bundesverfassung und des Zürcher Rechts. In den Weihnachtsferien habe die Gemeinde Hirzel ihre Duplik eingereicht, also eine Replik der Rekurrenten. Nun müssten wiederum diese die Möglichkeit erhalten, Stellung zu nehmen. Ab der Spruchreife hat der Bezirksrat wiederum 60 Tage Zeit – also sicher bis Ende März.
Eine Frage der Prioritäten
Braun ist selbst Jurist und führt eine Anwaltskanzlei. Er äussert Verständnis für die verschiedenen Schritte, die in einem juristischen Verfahren respektiert werden müssen. Er nennt deren vier: die Beschwerdebegründung, die Antwort der Beklagten, eine neuerliche Stellungnahme der Beschwerdeführer (Replik) und abschliessend die sogenannte Duplik, also eine Stellungnahme der Beklagten auf die Replik.
Laut Braun haben die Rekurrenten darauf natürlich wiederum ein Replikrecht. «Es ist den Parteien freigestellt, dieses Spiel bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag weiterzuspielen.» Es liege aber an der Rechtsmittelinstanz, den Abschluss der Sachverhaltsermittlung zu verfügen. Braun erwartet, «dass der Bezirksrat im Fall Hirzel nun einen Schnitt macht und entscheidet». Für ihn ist der Sachverhalt betreffend Gemeindebeschwerde seit dem 22. Dezember ermittelt, betreffend die Stimmrechtsbeschwerde sogar schon seit dem 13. September – und damit spruchreif. Damals reichte die Gemeinde die jeweilige Duplik ein.
«Wir müssen Wichtigkeit höher gewichtenals Dringlichkeit.»
Von höchster Wichtigkeit ist der Fall für Braun nicht in erster Linie, weil seine Gemeinde betroffen ist, sondern weil es bei der vorliegenden Eingemeindung um die Interessen all jener Stimmberechtigten geht, die ihren demokratisch bekundeten Willen umgesetzt sehen möchten. «Der Bezirksrat sollte hier entsprechende Prioritäten setzen.»
Eine Frage der Wichtigkeit
Mit der Wichtigkeit argumentiert auch Bezirksratspräsident Armin Steinmann (SVP). «Wir stecken oft in einem Dilemma zwischen Dringlichkeit und Wichtigkeit.» Den Gemeindepräsidenten gehe es – nicht zuletzt wegen des sehr ambitionierten Zeitplans – in erster Linie um die Dringlichkeit. Der Bezirksrat müsse dagegen die Wichtigkeit wegen den gesetzlichen Vorgaben höher gewichten. «Gerade bei so einem Geschäft ist es wichtig, genau und sauber zu arbeiten. Die Verfahrensvorschriften gelten so oder so und können aufgrund des verfassungsmässigen Anspruchs auf das rechtliche Gehör auch wegen Dringlichkeit nicht abgekürzt werden.» Zudem müsse ein Entscheid zwingend umfassend begründet sein.
Weiter führt er an, der Bezirksrat behandle mehr als 100 Rechtsmittel pro Jahr. «Und für jeden ist das seine dringlich», sagt Steinmann. Allein zur Gemeindebeschwerde Hirzel messe der Papierstapel, ohne Ordner, acht, zum Stimmrechtsrekurs zwölf Zentimeter. «Die Dringlichkeit ist in diesen Fällen nicht so dringlich, dass ich präsidial entscheiden dürfte.»
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