Gemeinderat Schönenberg handelte erneut widerrechtlich
Der Gemeinderat Schönenberg hat einen Auftrag für Archivierungsarbeiten widerrechtlich zurückgezogen. Zu diesem Urteil kommt das Verwaltungsgericht. Es ist bereits das zweite Mal dieses Jahr, dass in Schönenberg eine Aufsichtsbehörde wegen einer falschen Vergabung einschreitet.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts fiel denkbar schnell und klar aus: Das Gericht heisst die Beschwerde der Archivierungsfirma Artmar AG nach knapp drei Monaten «offensichtlich» und «ohne Weiteres» gut. Eigentümer der Firma Artmar ist Alfred Tanner, der zwischen 2010 und 2012 wiederholt als Gemeindeschreiber ad interim in Schönenberg amtete.