Gegner des Gewerbeparks blitzt erneut ab
Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde des Rütihof-Gegners abgeschmettert. Es wirft ihm vor, er hätte erkennen müssen, wie aussichtslos seine Beschwerde ist. Deshalb muss er jetzt die Gerichtskosten bezahlen.

Christian Russenberger beantragte beim Verwaltungsgericht, es soll den Volksentscheid über den Kauf des Rütihofs für 23 Mio. Franken aufheben. Zuvor hatte er erfolglos beim Bezirksrat rekurriert. Dieser trat auf den Rekurs aber gar nicht ein, weil Russenberger die Frist verpasst hatte.
Diesen Beschluss stützt nun die zweite Instanz, das Verwaltungsgericht. Es beurteilte nicht die Kritik Russenbergers am Landkauf an und für sich, sondern ging auf die Frage ein, ob er die Frist zur Einreichung des Rekurses eingehalten habe. Dies habe er nicht, sagt es nun deutlich.