Denkmalschutz-Zwist wird Fall fürs Bundesgericht
Die Gemeinde Horgen zieht mit einem Denkmalschutz-Fall vors Bundesgericht. Sie hat den Gerichtsfall vom Hirzel geerbt. Brisant: Gegner kritisieren, dass Steuergelder eingesetzt werden, ohne dass ein öffentliches Interesse am Fall bestünde.

Aktuell liegt ein Horgner Denkmalschutzstreit vor Bundesgericht. Auf der Horgner Gemeindeverwaltung ist man darüber aber noch kaum im Bilde, denn sie haben den Fall vom Hirzel geerbt. Die Akten müssen jetzt nach der Gemeindefusion erst noch gesichtet werden. «Und dann werden die Horgner merken, dass der Hirzel ihnen damit ein Ei gelegt hat», prophezeit Strafrechtsprofessor Martin Killias. Er ist Präsident des Zürcher Heimatschutzes und in dieser Funktion Sprecher der Gegenpartei.
Der Zürcher Heimatschutz nämlich hat den Entscheid der Gemeinde Hirzel angefochten, das 400-jährige Hirzler Wohnhaus Neuhus an der Bergstrasse aus dem Schutzinventar zu entlassen. Das Verwaltungsgericht gab dem Heimatschutz Recht. Die Gemeinde Hirzel wollte das Urteil aber nicht auf sich beruhen lassen und zog es vor Ende Jahr weiter vor Bundesgericht — in Absprache mit der Horgner Bauabteilung, die nun vor Bundesgericht weiterprozessieren darf.
Von doppelter Brisanz
Gleich zwei Aspekte fallen beim Fall Neuhus auf: Zum einen handelt es sich hier um einen Präzedenzfall, der Auswirkungen auf Raumplanung und Denkmalpflege haben könnte. Es steht ein Grundsatzentscheid an. Zum anderen «wird hier auf Kosten der Steuerzahler prozessiert — ohne dass ein öffentliches Interesse bestünde», hebt Killias hervor. Denn: Private wollen beim Neuhus eine Balkontür und eine Treppe in den Garten einbauen. Dieses Vorhaben führte im Juni 2016 zur Schutzentlassung, die nun vom Verwaltungsgericht als unrechtmässig gerügt wurde.
Besonders störend fiel dem Strafrechtsprofessor Killias zudem auf, dass die Bauherren vor dem Verwaltungsgericht ganz auf den Beizug eines Anwalts verzichteten. Sie liessen ihre Interesse allein vom Anwalt der Gemeinde vertreten. Dessen Honorar wird mit Steuergeldern bezahlt. «Eine solche Verquickung von öffentlichen und privaten Interessen würde in anderen Bereichen nicht einfach hingenommen», hält Killias fest. Nun, auf Ebene des Bundesgerichts, haben die Bauherren zusätzlich zum Rechtsvertreter der Gemeinde einen Anwalt engagiert.
Ein Grundsatzentscheid
«Es besteht durchaus ein öffentliches Interesse an diesem Fall», findet indes Jörg Baumgartner, Horgner Leiter der Abteilung Hochbau. Es handle sich um einen Grundsatzentscheid mit Strahlkraft. Die Frage steht im Zentrum, ob ein Haus ausserhalb der Bauzone Denkmalschutz benötigt oder nicht.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts stiess die Hirzler und Horgner vor die Köpfe. Sie sind der Meinung, das Haus sei bereits genügend geschützt, weil es sich ausserhalb der Bauzone befinde, dies liess der Hirzler Bauvorstand Eugen Buchmann nach der Bekanntgabe des Urteils im Herbst verlauten. Der Horgner Leiter des Hochbauamtes ist ebenfalls dieser Ansicht, erklärt er auf Anfrage. Mit dieser Begründung hat Horgen die Zusage für den Weiterzug vors Bundesgericht gegeben.
Ganz anders sieht dies das Verwaltungsgericht: Die Raumplanung verfolge ein völlig anderes Ziel als die Denkmalpflege. Der Zweck der Raumplanung sei die haushälterische Nutzung des Bodens — und nicht der Schutz von Baudenkmälern. Es widerspreche Sinn und Zweck des Denkmalschutzes, den Schutz von Bauten an die Raumplanung zu übergeben. Denn dieses verhindere nicht, dass ein altes Gebäude mit einem neuen ersetzt und mit Profit verkauft wird.
Killias ist der Ansicht, die Gemeinde sich den grossen Aufwand eines Gerichtsprozesses hätte ersparen können. Denn gegen eine neue Balkontür hätte der Heimatschutz nichts unternommen. «Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen», bilanziert er. (Zürichsee-Zeitung)
Erstellt: 05.01.2018, 16:24 Uhr
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