Bundesgericht gibt dem «Hydranten-Killer» recht
Ein Landwirt aus Horgen hat sich erfolgreich gewehrt. Das Bundesstrafgericht hat ihn gemäss Bundesgericht zu Unrecht erneut als «Hydranten-Killer» verurteilt.

Einmal «Hydranten-Killer», immer «Hydranten-Killer». Von diesem Grundsatz hat sich das Bundesstrafgericht wohl leiten lassen, als es einen Horgner Landwirt wegen Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, verurteilt hat. Als solche gelten Hydranten. Tatsächlich wurde der 77-Jährige vor acht Jahren rechtskräftig als «Hydranten-Killer» verurteilt. Er hatte damals 13 Hydranten auf dem Horgner Gemeindegebiet zerstört.