Autofahrerin blitzt mit Beschwerde gegen Horgner Polizisten ab
Eine Autofahrerin gelangte ans Bundesgericht, weil sie sich von zwei Horgner Gemeindepolizisten falsch behandelt fühlte. Der Katalog der Anzeige ist happig und lang.

Am 5. Dezember 2018 kontrollierten zwei Horgner Gemeindepolizisten eine Autofahrerin. So weit, so normal. Doch kurz danach erstattete die Frau Anzeige wegen Irreführung der Rechtspflege, Nötigung, Amtsmissbrauch, falscher Anschuldigung, Körperverletzung, Verletzung und Missachtung ihrer Grundrechte, gewaltsamem Eindringen in ihr Fahrzeug, Entwendung des persönlichen Eigentums, Drohung und Verleumdung. Ein ziemlich happiger Katalog. Die Staatsanwaltschaft II überwies die Akten an das Obergericht. Dieses sollte entscheiden, ob eine Untersuchung angemessen ist. Im Juli 2019 beschloss das Obergericht, dass sich die Staatsanwaltschaft einzig mit einer Ehrverletzung auseinandersetzen müsse.