«Für mich als Seebueb sind die Hornsignale Heimatklänge»
Über 50 Jahre störte sich niemand daran: das kurze Hupen der Kursschiffe beim An- und Ablegen. Wegen einer Beschwerde ist dies seit Anfang Juli verboten. In den sozialen Medien gehen deswegen die Emotionen hoch.

Seit dem 5. Juli dürfen die Kursschiffe auf dem Zürichsee beim An- und Ablegen nicht mehr hupen. Das Viertelsekunden-Signal erschien einem Seeanwohner als so unnötig, dass er deswegen beim Bundesamt für Verkehr eine Beschwerde einreichte – und recht bekam. Das Verbot wurde in den den sozialen Medien rege kommentiert.
Bewohner rund um den See äusserten sich in den lokal verankerten Facebook-Gruppen wie «Du bisch vo Stäfa, wänn...». Auf der Facebook-Seite der ZSZ ist mehrfach von einem Witz die Rede. «Ich dachte, der 1. April sei vorüber», schrieb einer. «Als nächstes werden dann die Wellen verboten, weil das Rauschen zu laut ist», war von einem anderen zu lesen.
Längst nicht alle nehmen das Verbot mit Humor. Viele kommentieren es emotional. Wiederholt fiel das Wort «Frechheit». «Für mich als Seebueb sind Hornsignale Heimatklänge. Shame on Berne», schrieb ein Mann aus Thalwil.
Indirekter Shitstorm
Die Meinung über den Beschwerdeführer ist gemacht. «Ein Anwohner nervt sich. Und ich nerve mich über diesen Anwohner», lautet ein Kommentar der leiseren Töne. Wäre die Identität des Beschwerdeführers bekannt, schlüge ihm ein gewaltiger Shitstorm entgegen. Und er müsste mit einem orchestrierten Hupkonzert vor seinem Grundstück rechnen.
Neben den emotionalen Reaktionen gibt es aber auch sachliche Beiträge. «Warum auf dem ganzen See? Es würde doch genügen, wenn nur für die Wohngemeinde des Klägers ein Signalverbot ausgesprochen wird», findet jemand aus Wädenswil.
Auch das Thema Sicherheit beschäftigt die Diskussionsteilnehmer auf Facebook. «Und wenn ein Boot überfahren wird oder ein Schwimmer ertrunken ist, übernimmt dann der Meckerer die Verantwortung?», fragt eine Frau und ein Mann bemerkt: «Ich warte nur bis der erste Unfall passiert.»
Behörde kommt schlecht weg
Besonders sauer stösst den Kommentarschreibern auf, dass ein einzelner Beschwerdeführer Recht erhalten hat. Die Behörde, die das Verbot erwirkt hat, kommt – wenig überraschend – schlecht weg. Wieder andere sehen den Entscheid in einem grösseren Zusammenhang und sprechen von der «Überregulierung unserer Gesellschaft». Auch der Amtsschimmel wird beigezogen. «Er wiehert in letzter Zeit wieder extrem laut.»
Erstellt: 14.07.2017, 17:46 Uhr
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