Hirslanden droht Streichung von St. Galler Spitalliste
Die Klinik Hirslanden Zürich erfüllt die Kriterien für einen Verbleib auf der St. Galler Spitalliste nicht. Der Anteil der Zusatzversicherten ist dort zu hoch. Dies hält die Regierung in der Antwort auf einen Vorstoss fest. Nun soll eine Übergangsfrist gesetzt werden.

Die St. Galler Regierung hat Ende März einen Vorstoss von SP-Fraktionschef Peter Hartmann über die Folgen der neuen Spitalfinanzierung beantwortet: Seit 2012 müssen die Kantone 55 Prozent der Kosten von Behandlungen an Spitälern übernehmen, die auf ihren Spitallisten aufgeführt sind. 45 Prozent bezahlen jeweils die Krankenversicherer. Seit der Einführung des Systems warnen Kritiker davor, dass die Privatspitäler vor allem auf die lukrativen Zusatzversicherten setzen - und die Angebote für allgemein Versicherte klein halten könnten.
Anreize für Gewinne
Es gebe Anreize, «zusatzversicherte Personen anzuziehen und so Gewinne zu erzielen», schreibt denn auch Peter Hartmann in seinem Vorstoss. Er verlangt Auskünfte darüber, wie sich die Patientengruppen in den privaten und öffentlichen Spitälern aufteilen, bei denen der Kanton St. Gallen für Behandlungen mitzahlt.
Die Regierung hat in ihrer Antwort Zahlen zur Spitalliste Akutsomatik veröffentlicht. Danach lag der Anteil der Zusatzversicherten im St. Galler Kantonsspital 2015 bei 21,1 Prozent. In der Spitalregion Rheintal, Werdenberg, Sarganserland betrug der Anteil 15,8 Prozent, für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg 14,2 Prozent und für das Spital Linth 14,7 Prozent.
Höhere Werte weist etwa die Hirslanden Klinik Stephanshorn AG mit einem Anteil von 33,2 Prozent aus. In der Geriatrischen Klinik St. Gallen sind es 29,5 Prozent. Mit grossem Abstand am meisten Zusatzversicherte wurden 2015 allerdings von der Hirslanden Klinik Zürich behandelt: Nämlich 74,9 Prozent.
Streichung angedroht
Damit erfülle die Hirslanden Klinik Zürich das Kriterium für einen Verbleib auf der Spitalliste nicht, schreibt dazu die St. Galler Regierung. Der Kanton beabsichtige deshalb im Rahmen der Spitalliste 2017 eine Übergangsfrist zu setzen. «Bei Nichterfüllung des Kriteriums nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine Streichung», heisst es in der Stellungnahme.
Konkret hat die Regierung als eines von verschiedenen Kriterien einen nach einem bestimmten Schlüssel berechneten Mindestanteil an grundversicherten Patientinnen und Patienten definiert: Dieser lag 2015 bei 57,2 Prozent. Oder anders kalkuliert: Der Anteil der Zusatzversicherten darf den Wert von 42,8 Prozent nicht überschreiten.
Kein Aufschub für die Streichung
Für Peter Hartmann ist klar, dass die Klinik bereits ab Juli nicht mehr auf der St. Galler Spitalliste aufgeführt sein sollte. Es sei nicht absehbar, dass Hirslanden Zürich die Bedingungen erfüllen könne oder wolle, erklärte er gegenüber der Nachrichtenagentur sda.
Für die St. Galler Spitalliste gibt es weitere Voraussetzungen: So müssen sich die Kliniken schriftlich verpflichten, keine Patienten- oder Risikoselektion zu betreiben. Das Einhalten der Kriterien werde jeweils «retrospektiv überprüft», hält die Regierung fest.
Der hohe Anteil an Zusatzversicherten an der Klinik Hirslanden Zürich war zuletzt auch Thema im Zürcher Kantonsrat. Dort lag ein Gesetzesvorschlag für die Abschöpfung der Gewinne der Klinik auf dem Tisch: Die «Lex Hirslanden» genannte Steuer scheiterte aber am Montag in der Abstimmung.
SDA/past
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