Gericht erlaubt Hass-Posts gegen Politikerin
«Schlampe», «Drecksau», «Stück Scheisse»: Die deutsche Abgeordnete Renate Künast wurde auf Facebook übelst beleidigt. Alles im Bereich des Hinnehmbaren, meint ein Gericht.

Das Landgericht Berlin sorgt für Empörung, denn es hat eine Klage gegen Facebook abgewiesen, in der es um geschmackloseste Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast geht. Gemäss dem von der «Berliner Morgenpost» veröffentlichten Gerichtsentscheid handelt es sich bei den Beschimpfungen gegen Künast nicht um persönliche Schmähungen, sondern um zulässige Kritik und Meinungsäusserungen im Kontext einer politischen Sachauseinandersetzung. Die heutige Bundestagsabgeordnete und frühere Bundeslandwirtschaftsministerin hatte die Klage gegen Facebook im vergangenen Frühling eingereicht.
«Frauen sind SocialMedia-Freiwild»
Die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin befand zum Beispiel, dass der Facebook-Kommentar «Drecks Fotze» sich haarscharf an der Grenze des noch Hinnehmbaren bewege. Ohne Folgen bleiben auch andere Beleidigungen, wie zum Beispiel «Schlampe», «Drecksau», «Pädophilen-Trulla» oder «Stück Scheisse». Künast wollte vor Gericht erreichen, dass Facebook die personenbezogenen Daten von über 20 Kommentatoren herausgeben muss, um zivilrechtliche Schritte einleiten zu können. Das Berliner Gerichtsurteil wird in den sozialen Medien kommentiert und kritisiert. «Frauen sind SocialMedia-Freiwild», hiess es in einem Tweet.
Auslöser der Klage von Künast war ein mittlerweile gelöschter Facebook-Kommentar eines rechten Netzaktivisten, der auf einen «Welt»-Artikel von 2015 verwies, der seinerseits eine Debatte im Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1986 aufgegriffen hatte. Thema war die Haltung von Bündnis90/Die Grünen zu Pädophilie und sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Ein Zwischenruf Künasts in der Debatte vor über 30 Jahren wurde vom rechten Netzaktivisten so umgedeutet, dass für die Grünen-Politikerin «Sex mit Kindern ganz ok ist, wenn keine Gewalt im Spiel ist». Dass der Netzaktivist eine falsche Behauptung verbreitete, interessierte das Berliner Gericht offensichtlich nicht.
«Mit dem Stilmittel der Polemik geäusserte Kritik»
Laut Gericht musste sich Künast das untergeschobene Zitat gefallen lassen, «weil ihr Zwischenruf von der Öffentlichkeit als Zustimmung zur vom nordrhein-westfälischen Verband von Bündnis90/Die Grünen seinerzeit angestrebten Entkriminalisierung gewaltfreier pädophiler Handlungen verstanden wurde». Das Berliner Gericht hält auch andere Pöbeleien gegen die Grünen-Politikerin für zulässig. So zum Beispiel die Äusserung «Knattert sie doch mal so richtig durch, bis sie wieder normal wird». Für die Richter war diese Aussage «mit dem Stilmittel der Polemik geäusserte Kritik».
«Das Berliner Gericht fährt eine sehr eigenwillige Linie», sagte Severin Riemenschneider, der Anwalt der Grünen-Politikerin, der schon andere Politiker und Journalisten gegen Hass im Netz vertreten hat. Riemenschneider kündigte an, dass Künast das Urteil anfechten werde. Der Fall geht nun vor das Kammergericht Berlin. Künast selber äusserte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zu ihrem Fall: «Der Beschluss des Landgerichts Berlin sendet ein katastrophales Zeichen, insbesondere an alle Frauen im Netz, welchen Umgang Frauen sich dort gefallen lassen sollen.»
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