AboGericht erklärt Kündigung der Kantorin für nichtig
Vor bald zwei Jahren kündigte die reformierte Kirchenpflege Meilen ihrer damaligen Kantorin. Diese legte dagegen Beschwerde ein. Nun liegt das zweitinstanzliche Urteil vor. Die Kirchenpflege kommt darin schlecht weg.

Im Oktober 2016 sprach die reformierte Kirchenpflege Meilen eine folgenreiche Kündigung aus. Die Betroffene, die langjährige Kantorin Aurelia Weinmann-Pollak, akzeptierte diese nicht. Sie gelangte zuerst an die Bezirkskirchenpflege, dann an das Zürcher Verwaltungsgericht.