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Gericht erklärt Kündigung der Kantorin für nichtig

Die gekündigte Kantorin der reformierten Kirchgemeinde Meilen hat Recht bekommen: Das Verwaltungsgericht heisst ihre Beschwerde gut. Mit dem Entscheid ist die Musikerin faktisch immer noch angestellt.
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Im Oktober 2016 sprach die reformierte Kirchenpflege Meilen eine folgenreiche Kündigung aus. Die Betroffene, die langjährige Kantorin Aurelia Weinmann-Pollak, akzeptierte diese nicht. Sie gelangte zuerst an die Bezirkskirchenpflege, dann an das Zürcher Verwaltungsgericht.

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