Gemeinden nehmen Niederlage im öffentlichen Verkehr sportlich
In Richterswil, Küsnacht, Uetikon und Oetwil verschwinden auf einen Schlag Versorgungslücken im öffentlichen Verkehr. Der Trick dahinter ist eine Anpassung des Gesetzes. In den Gemeinden überwiegt das Verständnis.

Von einem Tag auf den anderen gelten neue Distanzen für Bus- und Tramhaltestellen. Durften sie vorher höchstens 400 Meter von neuen Siedlungsgebieten mit mindestens 300 Wohn- oder Arbeitsplätzen entfernt sein, gelten neu in Ausnahmefällen 750 Meter. Erst dann haben Gemeinden einen Anspruch auf die Erschliessung mit einer Station. Dies aber nur, wenn das Angebot wirtschaftlich gerechtfertigt ist, sprich genügend genutzt wird.