Gemeinde Lachen verbietet Abbrennen von Feuerwerk
In der Schwyzer Gemeinde Lachen dürfen ab dem 1. Oktober keine Feuerwerke mehr gezündet werden. Der Gemeinderat hat für das Abbrennen von Feuerwerk und das Steigenlassen von Himmelslaternen ein generelles Verbot erlassen. Andere Seegemeinden kennen ein solches Verbot schon lange.

Der Gemeinderat schreibt in einer am Dienstag verbreiteten Mitteilung, dass er bislang auf öffentlichem Grund Feuerwerke unterbunden habe. Nun verbiete er Feuerwerke auf dem gesamten Gemeindegebiet.
Der Gemeinderat begründet das generelle Verbot mit dem Umweltschutz, der Sicherheit in Wohnquartieren und der Rücksicht auf Tiere. Vom Verbot ausgenommen sind Feuerwerke am Nationalfeiertag, an Silvester und an öffentlichen Anlässen wie dem Seenachtsfest.
Der Gemeinderat schreibt, dass in letzter Zeit vermehrt Feuerwerke bis spät in die Nacht gezündet worden seien, ohne dass eine Bewilligung oder das Einverständnis des Grundeigentümers vorgelegen sei. Beim Abbrennen von Feuerwerken in Seenähe brauche es auch eine Bewilligung des kantonalen Schiffsinspektorates.
Ein generelles Verbot ist nichts Neues
Ein solches Verbot auf dem gesamten Gemeindegebiet ist rund um den Zürichsee nicht ungewöhnlich. Die Stadt Rapperswil-Jona etwa kennt ein generelles Feuerwerksverbot schon lange. «Da die Häuser in der Altstadt leichter entzündbar sind als Neubauten, sind Feuerwerke in der Stadt seit jeher verboten», erklärt Roland Meier, Ressortleiter Sicherheit der Stadt Rapperswil-Jona.
Auch in Meilen,Wädenswil und Horgen sind Feuerwerke bewilligungspflichtig und somit generell verboten. Die Gemeinden berufen sich dabei auf die jeweiligen Polizeiverordnungen, die das Abbrennen von Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet lediglich am 1. August und in der Nacht auf den 1. Januar erlauben.
Himmelslaternen nicht überall verboten
Bei Himmelslaternen sind gemäss dem Lachner Gemeinderat deren Rückstände für die Landwirtschaft und die Wasservögel problematisch. Gegen das Steigenlassen von Himmelslaternen spricht auch der nahe Flugplatz Franzrüti in Wangen.
In vielen anderen Gemeinden rund um den Zürichsee sind Himmelslaternen bis zu einem gewissen Grad erlaubt. Dabei wird auf die Regeln des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl) verwiesen. Dieses erlaubt das Steigenlassen von Himmelslaternen, solange das Gemeindegebiet nicht in einer Flugschneise liegt. Der gleichzeitige Aufstieg ist zudem, gemäss Bazl, auf 300 Laternen begrenzt. Auf den Websites der Gemeinden findet sich häufig auch ein Link dazu. Darin wir darauf aufmerksam gemacht, dass etwa eine Koordination mit Skyguide nötig ist, wo ein Flughafen in der Nähe ist.
SDA/mst/past
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch