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Geisterfahrer muss nur ein Sechstel der Haft absitzen

Ein 46-jähriger Geisterfahrer wurde am Mittwoch vom Horgner Bezirksgericht verurteilt.
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Das Bezirksgericht Horgen hat den Geisterfahrer zu 36 Monaten Haft und zehn Jahren Landesverweis verurteilt. Von der Haftstrafe muss er aber nur sechs Monate hinter Gitter verbringen. Die restliche Zeit wurde bei einer Probezeit von drei Jahren aufgeschoben.

Die Irrfahrt ist schier unglaublich. Der Mann fuhr in einer Aprilnacht 86 Kilometer auf der falschen Spur der Autobahn. Der klein gewachsene und dünne Mann hatte zuvor Kokain konsumiert und wies einen Blutalkoholwert von 1,5 Gewichtspromille auf. Die Geisterfahrt von Sargans bis zu seiner Verhaftung in Horgen legte er mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 143 km/h in nur gut einer halben Stunde zurück – und das auch noch ohne gültigen Fahrausweis. Dieser war ihm entzogen worden.

An Polizei vorbeigerast

Dass er sich auf der falschen Spur befinde, habe er erst in der Nähe von Lachen SZ realisiert, sagte er. In Freienbach, also einige Kilometer weiter, wollte ihn die Polizei anhalten. Er fuhr jedoch zwischen dem Fahrzeug und der Mittelleitplanke mit hoher Geschwindigkeit weiter. Erst in Horgen, wenige Kilometer vor seinem Zuhause, konnte ihn die Polizei stoppen.

Wieso er nicht angehalten habe, als er realisierte, dass er falsch fuhr?, fragte ihn der Bezirksrichter. «Es ist mir nicht in den Sinn gekommen», erwiderte der Mann, der vor Gericht nervös wirkte und die Fragen oft unpräzise oder erst nach mehrmaligem Nachfragen beantworten konnte.

Der Italiener war vor eineinhalb Jahren in die Schweiz eingereist. Gut ein Jahr lang arbeitete er als Maler, bis ihm im Januar fristlos gekündigt würde. Die Irrfahrt legte er nach einem Besuch seines Bruders im Fürstentum Liechtenstein zurück. «Ich habe über meinen Fehler nachgedacht», sagte er dem Gericht, «ich habe meine Lektion gelernt». Er träume jede Nacht von den Menschen, die wegen ihm Angst hatten auf der Strasse.

Schock für anderen Fahrer

Etwa 30 Fahrzeuge kamen ihm korrekt entgegen. Einer dieser Fahrer verfolgte die Verhandlung in Horgen. Er habe diesen Vorfall noch immer nicht verdaut, sagte er. Er sei auf der rechten Spur gefahren und habe schon von weitem gesehen, dass etwas nicht stimme. Dann sei er rechts ausgewichen. Der Geisterfahrer habe ihn in einem Bruchteil einer Sekunde gekreuzt. Er sei sehr, sehr schnell gefahren. Das Urteil finde er viel zu milde, schliesslich habe er viele Menschenleben in höchste Gefahr gebracht.

Voraussichtlich im Oktober hat er die unbedingte Haftzeit abgesessen und kommt auf freien Fuss. Danach darf er zehn Jahre die Schweiz nicht mehr betreten. So lange wird er des Landes verwiesen. Er wolle zu seiner Frau und seinen beiden 16 und 18 Jahre alten Töchter nach Süditalien zurückkehren, sagte er. Arbeit habe er dort keine in Aussicht, hoffe aber, dass er etwas finde.