Freienbach verbietet Himmelslaternen
In der Gemeinde Freienbach ist es ab 1. Juli verboten, Himmelslaternen steigen zu lassen. Der Gemeinderat begründet das generelle Verbot mit dem Schutz von Landwirtschaft und Natur.
Wie der Gemeinderat am Mittwoch mitteilte, hat er vermehrt Anfragen für das Steigenlassen von Himmelslaternen erhalten. Eine Rechtsgrundlage, dies zu erlauben oder zu untersagen, fehlte aber bislang.
Der Gemeinderat hat sich nun entschieden, aufgrund des Gefahrenpotentials das Steigenlassen von Himmelslaternen ganz zu verbieten. Gemäss der Mitteilung gilt ein solches Verbot etwa auch am anderen Ufer des Zürichsees, in Rapperswil-Jona, aber auch in Hinwil, Zürich oder den Kantonen Freiburg und Graubünden.
Bei Himmelslaternen wird mittels eines Brenners Luft erhitzt, die den Ballon steigen lässt. Der Ballon besteht meist aus leichtem Papier, Metall und Holz.
Die Rückstände behinderten im Landwirtschaftsland das Mähen, könnten bei der Gras-, Silo und Heuproduktion ins Futter gelangen und bei Nutztieren gefährliche Verletzungen verursachen, teilte der Gemeinderat mit. Am Seeufer beeinträchtigten die Abfälle die Brutplätze. Nicht zu unterschätzen sei ferner die Brandgefahr, die von Himmelslaternen ausgehen könnten.
SDA/mst
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