Flughafen ZürichSchutzverbände befürchten mehr Lärm und mehr Flüge
Lärmschutzorganisationen kritisieren die Pläne des Bundes am Flughafen Zürich. Vier Punkte gegen den Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL). Und was Befürworter sagen.

- Die Schutzverbände kritisieren die geplante Lärmregelung im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt.
- Flugbewegungen sollen auf maximal 320’000 pro Jahr beschränkt werden.
- Es wird gefordert, die Nachtruhe von sieben Stunden sicherzustellen.
- Die aktuellen Lärmgrenzwerte sind laut Verbänden veraltet und unzureichend.
Wie und bis um welche Uhrzeit wird am Flughafen Zürich in Zukunft geflogen? In welche Richtung wird wann gestartet, und aus welcher Richtung wird gelandet? Um solche Fragen geht es unter anderem im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL). Das Bundesverwaltungsgericht hat bemängelt, dass in diesem der Lärm am Abend und in der Nacht nicht korrekt abgebildet werde und der Sachplan darum neu festgesetzt werden müsse. Der Vorschlag wurde vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) aufgelegt. Mit dem Januar endet jetzt auch die Frist für die Bevölkerung, um Stellung zu nehmen.
Die Stellungnahmen der Fluglärmgegner treffen pünktlich zum Schluss der Auflage ein. Kritisiert werden dabei mehrere Punkte. Geäussert haben sich der Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich (SBFZ), die Region Ost und Fair in Air. Ihre Eingaben sind weitestgehend deckungsgleich. Der Verein Flugschneise Süd – Nein hat sich bereits geäussert. Ebenso die Gemeinde Rümlang, wobei die Gemeinden noch bis am 14. Februar Zeit haben für Eingaben.
Die Nachtruhe
Hier sorgt ein Begriff für den Unmut der Schutzverbände: «Betriebliche Besitzstandsgarantie». Heisst: Geflogen werden darf laut Bazl zwischen 6 und 23.30 Uhr. Die momentane Praxis sieht geplante Flüge bis 23 Uhr vor und den bewilligungsfreien Abbau von Verspätungen bis 23.30 Uhr. Die betriebliche Besitzstandsgarantie wird von den Verbänden «verfassungsrechtlich fragwürdig» genannt, weil damit eine einseitige Interessensabwägung zugunsten des Flugverkehrs erreicht werde. So würden der Umweltbericht und der Lärmschutz ausgehebelt. Die Zürcher Bevölkerung verlange eine siebenstündige Nachtruhe, und diese sei zu gewährleisten. Die Starts und Landungen sind laut den Verbänden so zu planen, dass die 7-stündige Nachtruhe weitestgehend eingehalten wird. Starts und Landungen sollen laut den Schutzverbänden über den ganzen Tag so geplant werden müssen, dass im normalen Betrieb nach 23 Uhr keine Bewegungen erfolgen.
Die Kapazität
Das Bazl prognostiziert für das Jahr 2030 die Zahl von 346’000 Flugbewegungen pro Jahr. Seitens der Schutzverbände wird eine Beschränkung der Flugbewegungen auf maximal 320’000 pro Jahr gefordert. «Das wirtschaftliche Interesse der Flughafen Zürich AG und der übrigen Nutzniesser des Flughafens Zürich muss seine Grenze dort finden, wo die Erhaltung einer guten Lebensqualität tangiert wird», heisst es in den Eingaben. 2024 wurden knapp 256’000 Flugbewegungen gezählt.
Die Lärmbelastung
Die Verbände fordern eine permanente Überprüfung der Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich technischer und betrieblicher Massnahmen. Ein entsprechender Passus soll laut Bazl gestrichen werden. Zudem sollen «wirksame Lärmgebühren» festgelegt werden, wie die Verbände fordern. Die Flughafen Zürich AG hat einen Vorschlag eingereicht, wonach die Gebühren vor allem für laute Flugzeuge bis zu dreimal teurer werden sollen. Kritisiert wird, der Bund setze den Fokus auf den Drehkreuzbetrieb und auf Wachstum. Dies und die geplante Streichung der Formulierung «Besondere Beachtung ist der Begrenzung der Lärmbelastung in der Nacht zu schenken» zeige deutlich, dass der Schutz der Bevölkerung keine Priorität habe.
Die Forderung
Das SIL-Verfahren soll sistiert werden, bis die neuen Lärmgrenzwerte festgelegt sind. Die geltenden Lärmgrenzwerte sind gemäss den Schutzverbänden überholt, und damit fehle es an einem wesentlichen Kriterium zur Festlegung der zulässigen Belastungen der Bevölkerung. Der SIL-Prozess soll nicht fortgeführt werden, solange die Diskussion um die Lärmgrenzwerte nicht geführt sei.
Das sagen die Befürworter
Auf der anderen Seite äussert sich die Zürcher Handelskammer positiv zum SIL. Die Beibehaltung der Betriebszeiten zwischen 6 und 23.30 Uhr wird als «essenziell für die internationale Erreichbarkeit der Schweiz» bezeichnet. Die klare Formulierung der Betriebszeiten wird begrüsst. Die Verspätungssituation sei zu verbessern durch eine effiziente Nutzung der bestehenden Infrastruktur.
Allerdings würden die geplanten Lärmzuschläge laut Handelskammer die Fluggesellschaften unverhältnismässig hart treffen. Namentlich die Swiss würde stark belastet, heisst es weiter. Die Swiss gewährleiste den geforderten Drehkreuzbetrieb und würde mit den neuen Zuschlägen dafür bestraft. Vorgeschlagen werden deshalb wirtschaftliche Anreize und langfristig planbare Rahmenbedingungen, um den Übergang zu moderneren, weniger lauten Flugzeugtypen zu beschleunigen.
Fehler gefunden?Jetzt melden.