Feuerverbot gilt weiterhin
Bereits seit Ende Juli gilt im Kanton St. Gallen ein generelles Feuerverbot. Manchem reisst der Geduldsfaden: Die Verstösse gegen das Verbot werden zahlreicher.

Der Regen der letzten Tage trügt das Bild: Die Trockenheit ist weiterhin so ausgeprägt, dass durch eine Unachtsamkeit ein Wald- oder Buschbrand ausgelöst werden kann. Der Kantonale Führungsstab ruft deshalb in einer Mitteilung in Erinnerung, dass das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot weiterhin bis auf Widerruf gelte.
Verstösse können polizeilich geahndet werden. Im Schadensfall haftet der Verursacher oder die Verursacherin. Grillieren an einer offenen Feuerstelle oder das Zünden von Feuerwerk: Gleich mehrere Leute hätten am Freitag gegen das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot verstossen. Sie hätten geglaubt, der Regen der letzten Tage habe das Problem der Trockenheit gelöst.
Gartenabfälle verbrannt
Unter anderem hat die Polizei in Benken eine Frau dabei erwischt, wie sie im Bereich der Frohen Aussicht Gartenabfälle verbrannte. Die Feuerwehr Benken musste das Feuer am Freitagnachmittag löschen.
Ausserdem sei auch bei telefonischen Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu spüren, dass sie die Auswirkungen der Regenfälle überbewerten. «Die Lust auf Grillieren mit Holzkohle scheint nach mehreren Tagen Abstinenz die Unachtsamkeit zu steigern», heisst es in der Mitteilung weiter.
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