AboFamilienstreit wegen verschlossener Türen endet vor Bundesgericht
Zwei Generationen, die unter einem Dach leben, gerieten sich dermassen in die Haare, dass der Zwist bis vors Bundesgericht ging. Zankapfel war dabei der Zugang zur Garage im gemeinsam bewohnten Haus im Bezirk Meilen.

Als C. nach einem Spitalaufenthalt nach Hause kam, erlebte sie eine böse Überraschung. Die Zugangstüre zur Garage blieb ihr verschlossen: Ihre Tochter und deren Mann hatten die Schlösser zweier Türen vom Hausteil der Mutter zur Garage sowie zu einem Lift ausgetauscht. Der familieninterne Streit beschäftigte erst das Bezirksgericht Meilen und dann das Obergericht des Kantons Zürich: Beide Instanzen gaben der Mutter in den wichtigsten Punkten recht.