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Familienstreit wegen verschlossener Türen endet vor Bundesgericht

Ein Erbvorbezug beschäftigte kürzlich das Bundesgericht. Eine Tochter und ihr Mann wechselten bei den Türen, die ihrer Mutter als Garagenzugang dienten, die Schlösser aus.
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Als C. nach einem Spitalaufenthalt nach Hause kam, erlebte sie eine böse Überraschung. Die Zugangstüre zur Garage blieb ihr verschlossen: Ihre Tochter und deren Mann hatten die Schlösser zweier Türen vom Hausteil der Mutter zur Garage sowie zu einem Lift ausgetauscht. Der familieninterne Streit beschäftigte erst das Bezirksgericht Meilen und dann das Obergericht des Kantons Zürich: Beide Instanzen gaben der Mutter in den wichtigsten Punkten recht.

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