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Fahrende können sich Klage gegen Kanton nicht leisten

Seit dem Jahr 2006 sollte der Kanton St. Gallen im Auftrag des Bundes sechs Durchgangsplätze für Fahrende bereitstellen. Bislang konnte noch keiner realisiert werden.
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«St. Gallen will uns nicht, doch wir sind im Recht!» heisst es auf der Homepage des Vereins Bewegung der Schweizer Reisenden. Nun ist klar, dass dem Verein das Geld fehlt, um vor Gericht gegen den Kanton St. Gallen zu klagen. «Wir müssen wohl auf eine Klage gegen den Kanton St. Gallen verzichten», sagt Präsident Mike Gerzner auf Anfrage der Zürichsee-Zeitung. Gerzner bedauert diese Tatsache. «Doch man kann es nicht ändern. Uns fehlen die finanziellen Mittel.» Die Bewegung der Schweizer Reisenden werde — im Unterschied zu anderen Organisationen— vom Bund finanziell nicht unterstützt, sagt Gerzner. In seinen Augen ist das stossend: «Der Bund würde besser Organisationen unterstützen, die etwas für die Fahrenden tun und nicht einfach nur passiv sind.» Im Juni hatte die Bewegung der Schweizer Reisenden mitgeteilt, eine Klage gegen den Kanton St. Gallen zu prüfen. Die Begründung: Der Ostschweizer Kanton halte das Rahmenabkommen von 1998 nicht ein. Der Verein warf dem Kanton auch vor, aus rassistischen Gründen keine Durchgangsplätze zur Verfügung zu stellen.

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