Ex-Banker wegen Mordes verurteilt
Für das Bezirksgericht Zürich war es klar Mord: Es hat einen 49-jährigen Finanzexperten am Donnerstag wegen der Ermordung der Prostituierten «Kathleen» zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt.

«Es spricht alles dafür und nichts dagegen, dass diese Tötung geplant war», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Es gebe eine ganze Fülle von Indizien, die auf Mord schliessen liessen.
Als Beispiele nannte er etwa den Rollkoffer, den der Beschuldigte für den Abtransport der Leiche ins Luxushotel mitgenommen habe. Zudem sei bei der Leiche Valium festgestellt worden, obwohl die junge Frau keine Drogen oder Medikamente genommen habe.
Der Beschuldigte hingegen schluckte regelmässig Valium. «Er mischte es ihr wohl in den Orangensaft.» Skrupellos sei diese Tat gewesen. Das Verschulden wiege sehr schwer. «Er hat sein Opfer in einen Hinterhalt gelockt, es betäubt und mit blossen Händen erwürgt.»
Er wusste, was er tat
Seine Schuldfähigkeit sei dabei nicht vermindert gewesen. Nach Ansicht des Gerichts wusste der Beschuldigte folglich genau, was er tat. Zu seinen Gunsten wertete es lediglich die schwierigen Lebensumstände, also das Burn-out und die anhaltende Depression.
Eine ambulante Massnahme, also eine Therapie, muss er während seiner Freiheitsstrafe nicht machen. Seine Persönlichkeitsstörung, der Verurteilte ist Narzisst, habe sich nicht auf die Tat ausgewirkt. Somit gebe es auch keine Voraussetzung für eine Massnahme. Der Mann nahm das Urteil emotionslos entgegen.
Mit seinem Urteil folgte das Gericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 18 Jahre gefordert hatte. Die knapp drei Jahre, die der Mann bereits in der Strafanstalt Pöschwies sitzt, werden abgezogen. Er hat also noch 14 Jahre vor sich. Der Familie des Opfers, den Eltern und der Schwester, muss der ehemalige Anlagechef der Aargauer Pensionskasse insgesamt 37'500 Franken Genugtuung zahlen.
In Widersprüche verstrickt
Der Beschuldigte selber schilderte das Verhältnis zu seiner Lieblingsprostituierten «Kathleen» als romantische Beziehung. Er habe nie geplant, die Frau umzubringen. Bei einem Gespräch im Luxushotel seien sie aber in Streit geraten. Dabei habe er sie erwürgt. «Ich wollte nur, dass sie still ist.»
Nachdem er sie ermordet hatte, schaffte er die Leiche in einem grossen Rollkoffer zu sich nach Hause an die Goldküste. Dort stellte er den Koffer in einen der Weinklimaschränke und drehte die Kühlung auf. Gegen allfälligen Verwesungsgeruch brachte er mehrere Duftstecker an. Seine Lebenspartnerin sollte nichts merken.
Sein Verteidiger plädierte vergeblich auf vorsätzliche Tötung und forderte 10,5 Jahre Freiheitsstrafe. Er kann das Urteil ans Obergericht weiterziehen. Sein Mandant machte es ihm nicht einfach: Der 49-Jährige tischte den Ermittlern immer wieder neue Versionen über den Tatablauf auf und verstrickte sich dabei in Widersprüche. Der Staatsanwalt bezeichnete sein Verhalten gar als «Beleidigung für die Strafbehörden».
SDA/past/mst
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