Erneute Rüge für Zürcher Handelsgericht im Streit um kasachisches Öl
Der amerikanische Petro-Ingenieur Jack Grynberg tritt mit seiner Klage gegen die Schweizer Niederlassung von Exxon-Mobil an Ort. Das Zürcher Handelsgericht hat zum zweiten Mal den gleichen Verfahrensfehler begangen, wie das Bundesgericht festhält.

Für Jack Grynberg geht es um hunderte von Millionen Dollars. Der Geophysiker und Ingenieur entdeckte Ende der 80-er Jahre in Kasachstan eines der grössten Erdölfelder der Welt. Die damalige Regierung beauftragte den Mann mit dem ungewöhnlichen Gespür für Erdöl mit der Bildung eines internationalen Konsortiums. Dieses sollte die riesigen Felder bewirtschaften.
British Petroleum (BP) und weitere Ölgesellschaften schlossen sich schliesslich zu einem Konsortium zusammen. Grynberg sollte gemäss eigenen Angaben einen Fünftel der Nettoerlöse erhalten. So viel waren seine Informationen zu den Ölfeldern wert. Nur: Das Konsortium kam nie in Schuss. Schliesslich waren es BP, Total, Exxon-Mobil Corporation und weitere Unternehmen, die ein eigenes Konsortium bildeten. Um die Förderlizenz zu erhalten, sollen sie hochrangige kasachische Beamte bestochen haben. Die Bewirtschaftung der Ölfelder wurde aufgenommen. Der Entdecker Grynberg ging leer aus. Dagegen wehrt er sich nun an verschiedenen Gerichten. Unter anderem fordert er von der Exxon-Mobil Luxembourg et Cie, einer Kommanditaktiengesellschaft des US-amerikanischen Mineralölkonzerns Exxon-Mobil Corporation, Gewinne, die sie im Rahmen der Ausbeutung der Rohstoffvorkommen erzielt hat.
Im ersten Anlauf trat das Handelsgericht des Kantons Zürich im Juli 2015 auf die Klage nicht ein. Es begründete den Entscheid damit, dass es örtlich nicht zuständig sei. Diesen Beschluss musste das Gericht eine Woche später wegen eines Details korrigieren. Ohne die Parteien zu informieren, tat dies das Gericht in anderer Zusammensetzung. Das ist nicht zulässig, entschied das Bundesgericht im April vergangenen Jahres und wies die Sache zurück. Das Handelsgericht setzte sich wieder hin - diesmal in der Besetzung, wie sie den ersten Beschluss gefällt hatte. Wiederum informierte es die Parteien nicht. Und wiederum gelangte Grynberg ans Bundesgericht, das ihm wiederum Recht gab. Der Fall geht nun ein zweites Mal zurück an das Handelsgericht. Und in der Sache selbst ist noch immer nichts entschieden.
SDA/past
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