Nach tödlicher SchiessereiEr hat seinen Rivalen erschossen, nun droht ihm die Verwahrung
Jeton G., der in Zürich-Affoltern 2015 einen Konkurrenten erschossen hat, muss am Dienstag vor Zürcher Obergericht aussagen.

Einmal mehr steht der heute 37-jährige Jeton G. vor dem Zürcher Obergericht. Am Dienstag geht es um eine Tat, die bereits fast sieben Jahre zurückliegt: Am 1. März 2015 soll er nachts an der Wehntalerstrasse in Zürich-Affoltern einen damals 30-Jährigen aus Montenegro erschossen haben.
Auslöser der Schiesserei war eine verbale und tätliche Auseinandersetzung, in deren Verlauf ein Begleiter von Jeton G., ein 25-jähriger Türke, mit einem Revolver in die Luft schoss.
Während das spätere Opfer Boris R. und einer seiner Begleiter flüchteten, schoss Jeton G. den Flüchtenden mit dem Revolver mehrfach nach. Ein Projektil tötete Boris R.

Wenige Tage danach verhaftete die Polizei drei Tatverdächtige, darunter auch Jeton G.
Beim Opfer handelte es sich um einen Türsteher und Mixed-Martial-Arts-Kämpfer. Opfer und Täter kannten sich von früher und waren erbitterte Feinde. So bedrohte Jeton G. seinen Kontrahenten auf Facebook mit vulgären Worten und beleidigte ihn. In jener Nacht hätten die beiden Widersacher den Streit klären sollen. Doch es kam zu einem Showdown.
Seit bald sechs Jahren in Haft
Jeton G. wurde kurz darauf verhaftet. Er befindet sich seither in Haft. Im Gefängnis war er zuerst wegen Angriffen, Schlägereien, Diebstählen, Hehlerei und weiterer Delikte. Das Zürcher Obergericht hatte ihn im Oktober 2015 zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Seit Juni 2017 befindet er sich im vorzeitigen Strafvollzug in Menzingen.
Im Januar 2020 folgte dann der Prozess wegen der Schiesserei. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte Jeton G. wegen vorsätzlicher Tötung und Tötungsversuchs zu einer Freiheitsstrafe von 16½ Jahren.
Der Staatsanwalt hatte ihn wegen Mordes angeklagt und eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie eine Verwahrung gefordert. Er soll aus übersteigerter Geltungssucht und Eitelkeit das Opfer erschossen haben, als dieses wehrlos und in Panik auf der Flucht war, steht in der Anklageschrift. Die Verteidigung hatte einen Freispruch wegen Notwehr verlangt.
Beide Parteien sind mit dem Urteil nicht zufrieden und haben es an die nächste Instanz – das Obergericht – weitergezogen. Am Dienstag ist Verhandlungstag, die Urteilseröffnung ist für Mittwoch vorgesehen. Wobei sich das je nach Prozessverlauf noch ändern kann.
Einbürgerung trotz Vorstrafen
Der 37-jährige Schweizer mit kosovarischen Wurzeln hat eine lange kriminelle Karriere hinter sich. In seiner Jugend soll er mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein, wobei es um Raub, Diebstähle und Drohungen ging. Er soll wiederholt vor dem Jugendrichter gestanden haben.
Sein Vater soll ihn deshalb auch für einige Monate in die ursprüngliche Heimat Kosovo geschickt haben. Während seines Aufenthaltes in Kosovo heiratete er 2002 im Alter von 18 Jahren eine gleichaltrige Kosovarin, mit der er nach Zürich zog. Vor der Haft lebte er mit seiner Frau und zwei Kindern in Regensdorf.
Seine Automechanikerlehre brach er wegen Differenzen mit dem Chef ab. Geld erhielt er zeitweise vom Vater. Daneben finanzierte er sein Einkommen durch kommerziellen Hanfanbau und lebte von Sozialhilfe.
Dass Jeton G. trotz Jugendstrafen als Teenager zusammen mit seinen Eltern eingebürgert wurde, sorgte nach der Bluttat für reichlich politischen und medialen Wirbel. Die Behörden hatten die Einbürgerung aber rechtmässig und nach bestem Wissen vollzogen, sie hatten damals keinen Einblick ins Jugendstrafregister.
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