Ehemann ist definitiv zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt
Für den brutalen Mord an seiner Frau im Aargau erhält ein Afghane die vorgesehne Freiheitsstrafe. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab.

Das Tribunal von Lausanne entschied, dass der Mann für seine kriminelle Handlung in Gipf-Oberfrick AG endgültig ins Gefängnis muss. In einem am Montag publizierten Urteil schreibt das Bundesgericht, das Obergericht des Kantons Aargau habe überzeugend begründet, weshalb die Tat als Mord zu werten sei. Der heute 44-jährige Verurteilte beantragte, er sei lediglich wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von maximal zehn Jahren zu verurteilen.
Dem folgte das Bundesgericht nicht. Es sei nachvollziehbar, dass die Vorinstanz die Tat als äusserst grausam und abscheulich bezeichnet habe. Der Mann habe keine plausible Erklärung für seine Tat genannt. Und auch wenn er diese nicht von langer Hand geplant habe, könne nicht von einer Affekthandlung ausgegangen werden.
Korrekt ist das Aargauer Obergericht gemäss den Lausanner Richtern auch bei der Strafzumessung vorgegangen. Es sei nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz von einem schweren bis sehr schweren Verschulden ausgegangen sei.
56 Mal zugestochen
Der Afghane ermordete seine damals 30-jährige Ehefrau Anfang November 2015. Das Ehepaar stritt sich, als der Mann seine Frau zu schlagen und würgen begann. Auch als die Frau in den Garten flüchtete, liess der Mörder nicht von ihr ab. Mit einem Messer stach er 56 Mal auf sie ein. Die Frau verblutete.
Die damals sechs, neun und elf Jahre alten Kinder des Ehepaars waren an jenem Morgen bereits in der Schule. Die Tochter sagte in der Untersuchung aus, dass es wiederholt zu Gewalt des Vaters gegen die Mutter gekommen sei.
(Urteil 6B_943/2018 vom 17.01.2019)
SDA/fal
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