Der einsame Kampf des Seedorfs
Der Gemeinderat fordert von SBB und Kanton, dass diese sich zu gleichen Teilen an einer Verbindungsstrasse zur A53 beteiligen. Es droht eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

Der Doppelspurausbau zwischen Schmerikon und Uznach bleibt weiter auf der Strecke. Dies, weil die Gemeinde Schmerikon, der Kanton und die SBB in grundsätzlichen Fragen keine Einigung erzielen konnten. «Ich habe in den letzten Tagen nicht gut geschlafen», konstatiert der Schmerkner Gemeindepräsident Félix Brunschwiler (parteilos). «Man zeigt mit dem Finger auf uns und sagt, wir seien Verweigerer, weil wir uns für unser Dorf einsetzen.»
Rückblick: Am 14. Juni erteilte das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Baubewilligung für eine Doppelspur zwischen Uznach und Schmerikon. Damit einhergehend wies es die Einsprachen von drei Parteien, darunter auch jene der beiden Standortgemeinden, ab. Letzte Woche dann teilte die Gemeinde Uznach mit, man wolle sich künftig nicht mehr gegen den Doppelspurausbau stellen. Der Grund: In der Baubewilligung des BAV seien alle Anliegen der Gemeinde berücksichtigt worden.
Bisher zu keiner Einigung kam es zwischen Kanton, SBB und einer privaten Einsprecherin. Im Gegensatz zum Seedorf habe sie sich aber noch nicht abschliessend entschieden, ob sie eine Beschwerde gegen die Baubewilligung des BAV einreiche, erklärt die Anwohnerin gegenüber der ZSZ.
Verbindungsstrasse zur A53 soll die Lösung bringen
Dem Schmerkner Gemeindepräsident ist es indes wichtig, noch einmal zu betonen, dass man nicht grundsätzlich gegen das Projekt Doppelspur sei. Vielmehr geht es der Gemeinde darum, eine zufriedenstellende Lösung beim Bahnübergang Allmeindstrasse zu finden. Dafür akzeptiert das Seedorf auch die Tatsache, dass es mit dem Doppelspurausbau den Halt des Voralpenexpresses verliert. Aber: «Ein Leistungsabbau auf der Schiene und ein Verkehrschaos im Dorf ist einfach des Guten zu viel», sagt Brunschwiler.
Eine Lösung für das Verkehrsproblem rund um den Bahnübergang Allmeindstrasse wäre die Realisierung einer Verbindungsstrasse vom Industriegebiet Härti direkt zur A53. Das anerkannte auch das BAV in seinem 100-seitigen Bericht zur Baubewilligung für die Doppelspur. Es hielt zudem fest, dass Kanton, SBB und Gemeinde sich gemeinsam an kurzfristigen flankierenden Massnahmen sowie langfristig an einer Umfahrung zu beteiligen haben.
«Wir wollten diese Auflage noch vor Ablauf der Beschwerdefrist erfüllen und haben daher bei Kanton und SBB um entsprechende Gespräche ersucht», erklärt Brunschwiler. So kam es am vergangenen Montag zu einem Treffen bei dem neben dem kompletten Schmerkner Gemeinderat und Vertretern der kantonalen Fachbehörden sowie der SBB auch die Regierungsräte Bruno Damann (CVP) und Marc Mächler (FDP) zugegen waren. Brunschwiler sagt: «Leider mussten wir feststellen, dass weder Kanton noch die SBB eine Rechtsgrundlage und Veranlassung sehen, auf weitergehende Verhandlungen einzutreten».
Das Seedorf möchte die Kosten dritteln
Für den Schmerkner Gemeinderat ist klar: Die SBB als Bauherrin des 55-Millionen-Franken-Projekts und der Kanton als Fahrplanbesteller tragen eine Mitverantwortung für die Situation auf der Strasse. Nach dem Verursacherprinzip sieht Schmerikon darum vor, die Kosten für die Realisierung einer Verbindungsstrasse zur A53 zu dritteln.
Von Seiten der SBB heisst es hierzu: «Die SBB realisiert ihre Ausbauprojekte im Auftrag des Bundes und mit Bundesgeldern. Sie kann diese Gelder nicht für andere Projekte – wie zum Beispiel den Strassenbau – einsetzen.» Beim Kanton wollte man sich am Dienstag noch nicht zur Thematik äussern, stellt jedoch eine Medienmitteilung für heute Mittwoch in Aussicht.
Das Hoffen auf eine Lösung ohne richterlichen Entscheid
Von der Problematik rund um den Doppelspurausbau seien alle Schmerknerinnen und Schmerkner betroffen, hält Brunschwiler fest, ob als Bahn-Benützer durch ein schlechteres Angebot auf der Schiene oder als Strassenbenutzer mit eigenem Fahrzeug durch vermehrte Stausituationen auf der Ortsdurchfahrt. «Diese Überlegungen haben den Gemeinderat veranlasst, entgegen der Erwartungen von SBB und Kanton, den erwarteten Beschwerdeverzicht nicht zu unterzeichnen.»
Der Gemeinderat bedauere es sehr, dass diese Situation zu weiteren Verzögerungen in diesem wichtigen Infrastrukturprojekt führt, erklärt Brunschwiler. «Wir fühlen uns jedoch nicht alleine in der Verantwortung hierfür.» Nach wie vor hofft die Gemeinde, dass man ohne richterlichen Entscheid eine Lösung erzielen kann. «Ob die Lösung noch vor Ablauf der Beschwerdefrist vorliegt, ist eher unwahrscheinlich. Wir werden daher aller Voraussicht nach tatsächlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.»
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