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Dada muss drinnen bleiben

Wegen des erwarteten Lärms wird das Cabaret Voltaire wohl kein Boulvardcafé erhalten.
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Eigentlich hätte schon diesen Frühling in der Münster- und Spiegelgasse – mitten im Zürcher Niederdorf – beim Cabaret Voltaire ein Boulevardcafé mit 26 Sitzplätzen eröffnen sollen.

Dafür wären an der Hausfassade des denkmalgeschützten Gebäudes klappbare Tische und Sitzplätze montiert worden. Die Bausektion der Stadt Zürich hatte die Bewilligung im September letzten Jahres erteilt. Cabaret-Voltaire-Direktor Adrian Notz zeigte sich erfreut über die Aussichten auf ein Boulevardcafé.

Lärmwerte sind zu hoch

Nun werden diese Pläne vereitelt. Sechs Anwohner, die sich gegen die Baubewilligung beschwerten, haben vom Baurekursgericht teilweise recht erhalten. Wie aus dem gestern publizierten Entscheid hervorgeht, hat das Gericht seine bisherige Praxis geändert. Der Grund ist ein Bundesgerichtsurteil vom März, das die Bewilligung für eine Aussenwirtschaft an der Langstrasse widerrief. Man fragte sich schon damals, wie sich das Urteil auf künftige Bewilligungen auswirken werde.

Knackpunkt ist die Lärmbelastung. Die zulässigen Richtwerte liegen – je nach Tageszeit – bei 35 bis 45 Dezibel. Erwartet werden bei den Wohnungen der Anwohner 57,5 respektive 63,2 Dezibel. Werte, bei denen man laut Gericht möglicherweise von einer «erheblichen Störung des Wohlbefindens sprechen müsste». Nun muss die Bausektion das Gesuch aufgrund der Lärmschutzverordnung erneut prüfen. Das Baurekursgericht hält aber fest, dass die Lärmwerte die Immissionsgrenzwerte überschreiten würden. Damit kommt eine Bewilligung gar nicht mehr infrage.

Die übrigen Argumente der Rekurrenten liess das Baurekursgericht nicht gelten. Etwa die denkmalpflegerischen Bedenken, welche die Anwohner äusserten. Das Dada-Haus steht seit Oktober 2003 unter Schutz. Klapptische an der Fassade zu montieren, würde den Schutzzweck schmälern, behaupteten die Gegner.

Auch die Befürchtung, die Sicherheit der Fussgänger könnte gefährdet sein, teilte das Baurekursgericht nicht. Der Leitfaden für Boulevardgastronomie verlangt einen Durchgang von mindestens zwei Metern Breite. Dieser Wert ist nur eingangs Spiegelgasse/Marktgasse um fünf Zentimeter unterschritten. Für die Fussgänger sei dies ungefährlich.

Dada-Haus-Direktor Notz weilt in Mexiko. Er hat zwar Kenntnis vom Urteil, konnte es aber weder genau lesen noch mit dem Vorstand besprechen. Vorerst will er sich daher nicht äussern.

Toleranz könnte abnehmen

Laut Matthias Wyssmann, Leiter Kommunikation beim Hochbaudepartement der Stadt Zürich, ist mit dem neuen Urteil zu befürchten, dass die Toleranz der Gerichte in Lärmfragen nun abnehmen könnte. Die Rechtsprechung stütze sich – mangels Alternativen – auf die Vollzugshilfe eines Vereins von Lärmschutzfachleuten. Notwendig wären aber klarere, politisch legitimierte Leitlinien des Bundes. Dabei sollten auch die Bedürfnisse der Stadt berücksichtigt werden: «Für Gastronomen und Leute, die abends im belebten Stadtzentrum gerne draussen in einem Café ein Bier oder einen Tee trinken wollen, wird die Situation sonst ungemütlich.»