Wirtschaftskrimi um Zürcher InstitutionCasa d’Italia droht Pfändung: Rechtsstreit mit italienischem Staat eskaliert bis nach Zürich
Drama um die Casa d’Italia im Zürcher Kreis 4: Ein Schweizer Gericht will das Gebäude des italienischen Staats pfänden, weil Italien ausstehende Gelder nicht bezahlt.

- Die Casa d’Italia im Zürcher Kreis 4 soll 2026 zum italienischen Generalkonsulat werden.
- Ein Zivilgericht in Genf erliess einen Pfändungsbeschluss gegen das Gebäude wegen Streitigkeiten.
- Investoren fordern 28 Millionen Euro von Italien wegen rückwirkend gekürzter Gelder.
Es ist ein Gebäude mit bewegter Geschichte: die Casa d’Italia an der Erismannstrasse im Zürcher Kreis 4, ganz in der Nähe des Polizei- und Justizzentrums. Ursprünglich wurde es von Nonnen als Waisenhaus genutzt. 1935 liess der faschistische Diktator Benito Mussolini das Gebäude zur «Casa d’Italia» umfunktionieren.
Seit vergangenem Herbst wird das denkmalgeschützte Gebäude im Besitz des italienischen Staates renoviert, nachdem es davor sieben Jahre lang leer gestanden war.
Der italienische Staat investiert 14 Millionen Franken in die Renovation, im Jahr 2026 sollen in der Casa d’Italia das Generalkonsulat, das italienische Kulturinstitut und die italienischen Schulen einziehen. Das Generalkonsulat ist derzeit an der Tödistrasse in der Enge beheimatet.
Solar-Investoren vs. Italien
Doch nun tobt um das historische Gebäude ein ungewöhnlicher Rechtsstreit: Ein Zivilgericht des Kantons Genf hat einen Pfändungsbeschluss für die Casa d’Italia in Zürich ausgestellt. Hintergrund ist eine juristische Auseinandersetzung zwischen dem italienischen Staat und einer deutschen Investmentfirma, die dem in der Schweiz lebenden französisch-schweizerischen Geschäftsmann Francis Louvard und seinem Geschäftspartner gehört.
Ein Sprecher Louvards bestätigte am Freitag auf Anfrage einen Bericht der NZZ.
Louvards Firma hatte zusammen mit weiteren Investoren in den frühen 2000er-Jahren umfassend in italienische Solaranlagen investiert. Zuvor hatte die italienische Regierung versprochen, feste Vergütungen für die produzierte Solarenergie zu zahlen.
Doch auf den 1. Januar 2015 erliess das Land ein Dekret, um die Stromkosten für kleine und mittlere Unternehmen und Verbraucher zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit der italienischen Märkte zu steigern. Die Folge war eine rückwirkende Reduktion der Einspeisevergütung, was für die am staatlichen Solarprojekt beteiligten Fonds eine deutlich schmälere Rendite zur Folge hatte.
Das wollten sich die Investoren um Louvard nicht bieten lassen. Sie klagten 2016 am Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington gegen Italien und gewannen den Fall im Jahr 2020. Italien wurde zur Zahlung von 16 Millionen Euro verurteilt. Es wehrte sich darauf mit einer Nichtigkeitsklage beim Zentrum, die abgelehnt wurde. Doch Italien hat bis heute nicht gezahlt.
Laut den Anwälten von Francis Louvard beträgt der geschuldete Betrag inklusive Zinsen, Verfahrens- und Anwaltskosten mittlerweile rund 28 Millionen Euro.
Gegenüber der NZZ zeigt sich Louvard schockiert, dass ein Land wie Italien seine internationalen Verpflichtungen zum Schutz ausländischer Investitionen nicht einhalte, insbesondere als Vertragsmitglied des Washingtoner Übereinkommens ICSID.
Italien wehrt sich
Darauf zündeten die Anwälte der Solar-Investoren die nächste Stufe: Italien soll betrieben werden, wie ein Schuldner, der nicht bezahlt. Sie gelangten mit dem Schiedsspruch an das Zivilgericht in Genf, das einen Pfändungsbeschluss für die Casa d’Italia in Zürich erliess.
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten in Rom hat laut NZZ bestätigt, dass das Gebäude in Zürich «Gegenstand eines Vollstreckungsverfahrens ist, das die Italienische Republik vor den zuständigen Behörden anficht».

In das Pfändungsverfahren involviert ist laut dem Zeitungsbericht auch die International Air Transport Association (Iata). Die globale Organisation der Fluggesellschaften mit Sitz in Genf ist unter anderem für die finanzielle Abwicklung von Überflugrechten zuständig. Sie wurde angewiesen, alle Überfluggebühren, die unter den Pfändungsbeschluss fallen, einzubehalten und nicht an Italien zu überweisen.
Gemäss den Anwälten von Louvard wurden diese beiden Vermögenswerte ausgewählt, weil die Überflugsrechte und die Casa d’Italia Eigentum Italiens sind und keine Immunität geniessen.
Folgen für Konsulatsumzug?
Ob die gerichtliche Anordnung zur Pfändung der Casa d’Italia auch Folgen für den Umbau und den Einzug des italienischen Generalkonsulats haben, ist derzeit unklar. Allerdings ist es Italien untersagt, das Gebäude zu verkaufen.
Auf Anfrage hiess es beim italienischen Generalkonsulat in Zürich, man rechne derzeit nicht mit Verzögerungen der Renovationsarbeiten und plane weiterhin mit einem Umzug Mitte 2026.
Das Verfahren am Gericht in Genf ist nicht abgeschlossen. Italien hat sich bisher gegen alle Urteile zur Wehr gesetzt.
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