C&A-Räuber fordern vor Obergericht Freispruch
Die Zürcher C&A-Räuber bestreiten ihre Tat vom Oktober 2015 weiterhin. Sie haben deshalb am Dienstag vor dem Zürcher Obergericht Freisprüche gefordert. Die Staatsanwaltschaft will hingegen eine Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils. Das Urteil wird am Mittwoch eröffnet.

Das Bezirksgericht Zürich hatte die vierköpfige Bande - eine Frau und drei Männer zwischen 33 und 41 Jahren - im Dezember 2016 wegen eines Überfalls auf eine C&A-Filiale in Zürich verurteilt.
Für das Gericht war damals klar, dass sie die Tat gemeinsam geplant und durchgeführt hatten. Sie erbeuteten rund 140'000 Franken, das Geld ist noch immer verschwunden. Es verurteilte sie wegen Raubes beziehungsweise Gehilfenschaft zu Raub zu Freiheitsstrafen zwischen 2,5 und 5,5 Jahren. Die Männer sitzen bereits im vorzeitigen Strafvollzug. Die Frau erhielt 2,5 Jahre, wovon sie 10 Monate absitzen muss.
Zwei der Täter sind Brüder und wurden auch noch wegen anderer Delikte wie Hehlerei oder Diebstahl für schuldig befunden. Allerdings war es damals ein reiner Indizienprozess. Denn bis heute liegt kein Geständnis vor und die Gruppe bestreitet die Tat.
Der Bezirksrichter verglich den Prozess damals mit einem Mosaik. Denn ähnlich wie bei Mosaiksteinen könne eine Mehrzahl von Indizien ein Bild vermitteln, wie der Sachverhalt gewesen sei.
Indirektes Geständnis
Damit waren die Beschuldigten nicht einverstanden und gelangten ans Obergericht. Während drei von ihnen nach wie vor bestreiten, an der Tat beteiligt gewesen zu sein, focht zumindest einer der Brüder den Schuldpunkt «Raub» nicht mehr an. Er forderte lediglich eine tiefere Strafe - 2 statt 4,5 Jahre. Diese hätte er inzwischen abgesessen. Das Bezirksgericht habe eine hohe Strafe verhängt, die schlecht nachvollziehbar sei, sagte sein Verteidiger. Ebenso könne man seinem Mandanten keine «Brutalität», «Grausamkeit» oder «kaltblütige Entschlossenheit» vorwerfen, wie das die Vorinstanz getan habe.
Ein Geständnis legte aber auch er nicht ab. Dies hätte ihm allenfalls eine Strafminderung einbringen können. So jedoch bringt sein - zumindest indirektes - Zugeständnis wohl keine Strafreduktion. Es wird vermutet, dass er auf das Geständnis verzichtete, um die anderen zu decken.
Die übrigen drei Beschuldigten forderten hingegen Freisprüche oder zumindest mildere Freiheitsstrafen. Ihre Verteidiger bestritten, dass ihre Mandanten in irgendeiner Art und Weise am Raubüberfall beteiligt waren. Es gäbe dafür weder Beweise noch Hinweise.
Der Staatsanwalt forderte eine Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils. «Die Beweise sprechen für sich und ergeben ein Gesamtbild», sagte er. Die Tat dürfe nicht verniedlicht werden, etwa indem sie als «Gentleman-Akt» bezeichnet werde. Immerhin seien die C&A-Angestellten mit einer Waffe bedroht worden.
DNA-Spuren und fehlende Alibis
Das Bezirksgericht verurteilte die Beschuldigten damals aufgrund von Indizien. Dazu gehören unter anderem DNA-Spuren am Tatort - etwa auf dem Klebeband, mit dem die Angestellten gefesselt wurden -, das Fluchtauto, fehlende Alibis, die Signalemente der Täter oder der Umgang mit dem Geld unmittelbar nach der Tat: So beglichen sie beispielsweise noch am Tattag Schulden und gingen ins Casino.
Ein weiteres Indiz: Der Zugang zu Insiderwissen, auf dem die Tat gemäss Bezirksgericht basierte. Die Frau, die in der C&A-Filiale arbeitete, soll ihrem Freund gesagt haben, an welchem Tag die Wocheneinnahmen zur Abholung bereitgemacht werden und wo sich der Tresorraum befindet.
Ausserdem soll sie ein geeignetes Datum genannt haben, an dem sich die meisten C&A-Mitarbeiter in einer Weiterbildung befanden. Ein weiterer Vorwurf: Gemäss Bezirksgericht verriet sie dem Brüderpaar, das den Überfall schlussendlich durchgeführt haben soll, den aktuellen Zugangscode für den Personaleingang. Ihr Freund, der das Brüderpaar kannte und einschlägig vorbestraft ist, trat dabei als Vermittler auf. Das Zürcher Obergericht wird das Urteil am Mittwochnachmittag verkünden.
SDA/mst
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