Ohne Maske Zug gefahrenBundesstrafgericht muss sich um Maskenverweigerer kümmern
Im öffentlichen Verkehr keine Maske zu tragen, wird normalerweise mit einer Busse bestraft. Trotzdem muss sich das höchste Gericht mit solchen Fällen beschäftigen.

Eigentlich kümmert sich das Bundesstrafgericht um die ganz grossen Fische: Mafiosi, Geldwäscher und Terroristen. seit kurzem müssen sich auch Maskenverweigerer vor dem Gericht in Bellinzona verantworten. Dies liegt daran, dass es sich bei den SBB um einen Staatsbetrieb handelt. Zeigt die Bahn eine Kundin oder einen Kunden wegen Nichteinhaltung der Corona-Regeln an, landet der Fall bei der Bundesanwaltschaft. Meist erlässt diese einen einfachen Strafbefehl. Wird dieser angefochten, muss sich das Bundesstrafgericht damit beschäftigen.