Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Ohne Maske Zug gefahrenBundesstrafgericht muss sich um Maskenverweigerer kümmern

Im Zug gilt Maskenpflicht. Wenn Massnahmegegner diese verweigern, muss sich das Bundesstrafgericht um solche Fälle kümmern.

Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, benötigen Sie ein Abo.

Abo abschliessenBereits registriert oder Abonnent:in?Login