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Bundesgericht verleiht der Fusion neuen Schub

Die vier Schönenberger Fusionsgegner sind juristisch auf der ganzen Linie gescheitert. Nun hat auch das Bundesgericht ihr Gesuch um aufschiebende Wirkung des Fusionsentscheids abgelehnt.
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Das Bundesgericht hat das Gesuch der Schönenberger Fusionsgegner um aufschiebende Wirkung abgelehnt. Dies teilt der Gemeinderat Schönenberg am Donnerstag mit. «Ich bin erleichtert», sagt der Schönenberger Gemeindepräsident Willi Schilling (FDP), «jetzt können wir Vollgas geben.»Konkret bedeutet das, dass die drei Gemeinden Hütten, Schönenberg und Wädenswil die Arbeiten für einen Vollzug der Fusion auf den 1. Januar 2019 plangemäss weiterführen können. Dies bereits, bevor das Bundesgericht die Beschwerde der Fusionsgegner gegen den Zusammenschluss materiell entschieden hat.

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