AboBundesgericht verleiht der Fusion neuen Schub
Das Bundesgericht ebnet den weiteren Weg für den Zusammenschluss von Wädenswil, Schönenberg und Hütten per Anfang 2019. Die Gegner blitzen einmal mehr ab.

Das Bundesgericht hat das Gesuch der Schönenberger Fusionsgegner um aufschiebende Wirkung abgelehnt. Dies teilt der Gemeinderat Schönenberg am Donnerstag mit. «Ich bin erleichtert», sagt der Schönenberger Gemeindepräsident Willi Schilling (FDP), «jetzt können wir Vollgas geben.»Konkret bedeutet das, dass die drei Gemeinden Hütten, Schönenberg und Wädenswil die Arbeiten für einen Vollzug der Fusion auf den 1. Januar 2019 plangemäss weiterführen können. Dies bereits, bevor das Bundesgericht die Beschwerde der Fusionsgegner gegen den Zusammenschluss materiell entschieden hat.