Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Elektronische Stimmabgabe
Bund lässt E-Voting-Tests wieder zu

Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.

An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.

Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Die Kantone sollen gemäss Bundesratsentscheid wieder Versuche mit E-Voting, der elektronischen Stimmabgabe, durchführen dürfen. Zugelassen werden nur vollständig verifizierbare Systeme, um Manipulationen auszuschliessen. Im Frühling 2022 geht es in drei Kantonen los.

Den entsprechenden Entscheid über die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs hat der Bundesrat am letzten Freitag gefällt, wie Bundeskanzler Walter Thurnherr an einer Medienkonferenz in Bern erklärte.

Die Frage der Sicherheit von E-Voting werde zu Recht diskutiert, sagte Thurnherr. «Sie wissen, dass es hundertprozentige Sicherheit nicht gibt.» Der Bundesrat sei aber überzeugt, dass ein «vertrauenswürdiges» E-Voting realisierbar sei. «Das wird unsere Demokratie bereichern.» Im Frühling 2022 sollten die ersten Kantone loslegen können.

Dabei handle es sich um die Kantone St. Gallen, Thurgau und Freiburg, ergänzte Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin Kanton Basel-Stadt und Präsidentin der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz. Sie sei überzeugt, dass E-Voting ein Bedürfnis der modernen Gesellschaft sei. «Es geht wieder vorwärts mit dem E-Voting, und das ist gut so.» Die Kantone könnten aber die Kosten nicht alleine tragen, «hier müssen wir noch dringend Gespräche führen mit dem Bund».

Erste Anläufe gescheitert

Im Juni 2019 hatte der Bundesrat entschieden, dass E-Voting vorläufig nicht als ordentlicher Stimmkanal eingeführt wird. Er hatte dies mit Sicherheitsproblemen begründet. Im Quellcode des Systems der Schweizerischen Post waren Mängel entdeckt worden, die auch das damals im Einsatz stehende System betrafen. Deshalb zog die Post ihr System zurück.

Ausserdem erklärte letztes Jahr auch der Kanton Genf, dass er sein System nicht mehr weiterentwickle und zurückziehe. Seitdem steht in der Schweiz kein E-Voting-System mehr zur Verfügung. Seit 2004 haben laut Angaben der Bundeskanzlei 15 Kantone über 300 Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt.

Nur noch verifizierbare Systeme

Mit der Neukonzeption ziehe der Bundesrat die Lehren aus der bisherigen Versuchsphase, hiess es am Montag an der Medienkonferenz der Bundeskanzlei. Demnach soll der Bund künftig nur noch vollständig verifizierbare Systeme zulassen. Prüfberichte und die Ergebnisse des E-Voting-Stimmkanals sollen veröffentlicht werden. Die Überprüfung der Systeme und von deren Betrieb durch unabhängige Fachpersonen soll direkt im Auftrag des Bundes erfolgen.


Die Systeme sollen weiterentwickelt, die Transparenz und das Vertrauen gestärkt werden: Früherer E-Voting-Versuch im Kanton Zürich.

Im Vordergrund der Neuausrichtung steht ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess und nicht mehr ein durch die Zertifizierung verkörpertes Gütesiegel, wie es im Schlussbericht zur Wiederaufnahme der Versuche heisst. Für künftige Systeme und Systembestandteile strebt der Bund die Publikation unter einer Open-Source-Lizenz an.

Höchstens 10 Prozent aller Stimmberechtigten zugelassen

Ausserdem sollen in der nächsten Phase des Versuchsbetriebs in den Kantonen höchstens 30 Prozent und national höchstens 10 Prozent aller Stimmberechtigten zum E-Voting zugelassen werden. Jeder Kanton soll weiterhin selber entscheiden können, ob er solche Versuche durchführen möchte. Auch die Beschaffung der Systeme soll weiterhin bei den Kantonen bleiben. Beim Bund bleiben die Regulierung und Bewilligung.

Der Schweizerische Blinden und Sehbehindertenverband äusserte sich am Montag erfreut über den Grundsatzentscheid zur Weiterführung des Versuchsbetriebs zu E-Voting. Für die rund 380'000 Menschen mit Sehbehinderung in der Schweiz bedeute dies Hoffnung auf eine baldige autonome Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen.

SDA